Ministerrat beschließt Maßnahmen zur Förderung des Zuverdiensts im Alter und steuerlicher Anreize
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Im Ministerrat wurden heute mehrere wichtige Forderungen der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) beschlossen. Ein wesentlicher Erfolg ist, dass das Arbeiten im Alter attraktiver gestaltet wird - und zwar für unselbstständig wie auch selbstständig Erwerbstätige.
Zentrale Punkte im Überblick
Steuerlicher Freibetrag für Zuverdienst in der Pension
Bis zu 15.000 Euro jährlich sollen unselbstständig und selbstständig Erwerbstätige über das Regelpensionsalter hinaus steuerfrei hinzuverdienen können. Voraussetzung ist, dass 40 Versicherungsjahre in der Pensionsversicherung geleistet wurden. Damit wird der Zuverdienst gefördert und gleichzeitig ein Anreiz geschaffen, später in Pension zu gehen.
Entfall des Dienstnehmerbeitrags zur Pensionsversicherung beim Zuverdienst
Auch Selbstständige profitieren von dieser Regelung, die einen weiteren Anreiz für längeres Arbeiten bietet. Die Umsetzung erfolgt allerdings erst ab 1. Jänner 2027, später als ursprünglich beim Flat-Tax-Modell geplant.
Steuerliche Begünstigungen für Feiertags- und Überstundenentgelt
Das Feiertagsarbeitsentgelt wird wieder steuerbegünstigt. Zusätzlich gibt es ab 2026 eine neue Steuerbegünstigung für Überstundenzuschläge: 15 Überstunden pro Monat bzw. maximal 170 Euro sind steuerfrei. Ziel ist es, die Leistungsbereitschaft zu fördern und dem Trend zu geringeren Arbeitszeiten entgegenzuwirken.
Verlängerung der steuerlichen Übergangsregelung für Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen
Die bis 31. Dezember 2025 befristete Regelung, die die Umwandlung virtueller Gesellschaftsanteile in Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen begünstigt, wird um ein weiteres Jahr bis 31. Dezember 2026 verlängert.
Ministerratsvortrag vom 17. Dezember Initiativantrag vom 16. Dezember Hinweis: Die Forderungen wurden erst in Gang gesetzt. Das Bundesgremium der Versicherungsagenten wird Sie über den weiteren Gang informieren bzw. darüber, ob und wann entsprechende Gesetze erlassen werden.