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Auf braunem Untergrund liegt in der rechten Bildhälfte ein schwarzer Ordner mit einem weißen Etikett, auf dem Finanzamt steht. in der linken Bildhälfte ist ein Taschenrechner, daneben liegen Formulare, auf denen Gelscheine und Münzen platziert sind
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Budgetbegleitgesetz 2025: Steuerliche Änderungen im Überblick

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der Maßnahmen des steuerlichen Teils des Budgetbegleitgesetzes 2025 (BBG 2025), basierend auf dem aktuellen Begutachtungsentwurf (Stand Mai 2025)

Lesedauer: 1 Minute

19.05.2025

Grunderwerbsteuer (GrESt) – Verschärfung bei Share Deals

  • Beteiligungsschwelle: Senkung von 95 Prozent auf 75 Prozent bei Anteilsvereinigungen.
  • Gesellschafterwechsel: Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Kapitalgesellschaften; Fristverlängerung von 5 auf 7 Jahre.
  • Mittelbare Anteilsvereinigungen: Einführung einer multiplikativen Durchrechnung zur Erfassung auch indirekter Beteiligungen.
  • Steuersatz und Bemessungsgrundlage: Für Immobiliengesellschaften Anhebung des Steuersatzes auf 3,5 Prozent des gemeinen Werts; für andere Gesellschaften bleibt der Steuersatz bei 0,5 Prozent des Grundstückswerts.
  • Inkrafttreten: Für Erwerbsvorgänge, deren Steuerschuld nach dem 30. Juni 2025 entsteht.

Umwidmungszuschlag bei Immobilienverkäufen

  • Zuschlag: 30 Prozent auf den Veräußerungsgewinn bei Verkäufen von Grundstücken, die nach dem 31. Dezember 2024 umgewidmet wurden.
  • Deckelung: Der Zuschlag ist auf die Höhe des Veräußerungserlöses begrenzt.
  • Anwendung: Gilt für betriebliche und außerbetriebliche Grundstücke.

Basispauschalierung für Selbstständige

  • 2025: Erhöhung der Umsatzgrenze auf 320.000 Euro und der pauschalen Betriebsausgaben auf 13,5 Prozent.
  • 2026: Weitere Erhöhung der Umsatzgrenze auf 420.000 Euro und der pauschalen Betriebsausgaben auf 15 Prozent.

Steuerfreie Mitarbeiterprämie

  • 2025: Einführung einer steuerfreien Prämie bis zu 1.000 Eur pro Mitarbeiter.
  • Bedingungen: Zusätzliche Zahlung, die üblicherweise nicht gewährt wird; keine Gruppenbezogenheit erforderlich, jedoch betriebliche Begründung bei einer Differenzierung notwendig.
  • Kombination mit Gewinnbeteiligung: Maximaler steuerfreier Gesamtbetrag von 3.000 Euro pro Jahr. 

Stiftungseingangssteuer

  • Steuersatz: Erhöhung von 2,5 Prozent auf 3,5 Prozent für Zuwendungen an Privatstiftungen ab dem 1. Januar 2026.

Umsatzsteuerbefreiung für Verhütungsmittel und Frauenhygieneartikel

  • Produkte: Verhütungsmittel und Frauenhygieneartikel sollen ab dem 1. Januar 2026 von der Umsatzsteuer befreit sein.

Pendlereuro und SV-Rückerstattung

  • Pendlereuro: Anhebung ab 2026 von 2 Euro auf 6 Euro.
  • SV-Rückerstattung: Erhöhung des maximalen Erstattungsbetrags für Arbeitnehmer mit Anspruch auf das Pendlerpauschale von 608 Euro (2025) auf 737 Euro (2026). 

Inflationsanpassung und Familienleistungen

  • Familienleistungen: Aussetzung der Valorisierung für die Kalenderjahre 2026 und 2027; betrifft auch den Kinderabsetzbetrag.
  • Kalte Progression: Für die Jahre 2026 bis 2029 erfolgt der Ausgleich nur in Höhe von zwei Dritteln der positiven Inflationsrate; das verbleibende Drittel wird ausgesetzt. 

Elektronische Zustellung

  • Ab dem 1. September 2025: Verpflichtung zur elektronischen Zustellung über FinanzOnline für alle Steuerpflichtigen, die zur Einreichung von Umsatzsteuererklärungen verpflichtet sind, einschließlich Kleinunternehmer.


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