
Budgetbegleitgesetz 2025: Steuerliche Änderungen im Überblick
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der Maßnahmen des steuerlichen Teils des Budgetbegleitgesetzes 2025 (BBG 2025), basierend auf dem aktuellen Begutachtungsentwurf (Stand Mai 2025)
Lesedauer: 1 Minute
19.05.2025
Grunderwerbsteuer (GrESt) – Verschärfung bei Share Deals
- Beteiligungsschwelle: Senkung von 95 Prozent auf 75 Prozent bei Anteilsvereinigungen.
- Gesellschafterwechsel: Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Kapitalgesellschaften; Fristverlängerung von 5 auf 7 Jahre.
- Mittelbare Anteilsvereinigungen: Einführung einer multiplikativen Durchrechnung zur Erfassung auch indirekter Beteiligungen.
- Steuersatz und Bemessungsgrundlage: Für Immobiliengesellschaften Anhebung des Steuersatzes auf 3,5 Prozent des gemeinen Werts; für andere Gesellschaften bleibt der Steuersatz bei 0,5 Prozent des Grundstückswerts.
- Inkrafttreten: Für Erwerbsvorgänge, deren Steuerschuld nach dem 30. Juni 2025 entsteht.
Umwidmungszuschlag bei Immobilienverkäufen
- Zuschlag: 30 Prozent auf den Veräußerungsgewinn bei Verkäufen von Grundstücken, die nach dem 31. Dezember 2024 umgewidmet wurden.
- Deckelung: Der Zuschlag ist auf die Höhe des Veräußerungserlöses begrenzt.
- Anwendung: Gilt für betriebliche und außerbetriebliche Grundstücke.
Basispauschalierung für Selbstständige
- 2025: Erhöhung der Umsatzgrenze auf 320.000 Euro und der pauschalen Betriebsausgaben auf 13,5 Prozent.
- 2026: Weitere Erhöhung der Umsatzgrenze auf 420.000 Euro und der pauschalen Betriebsausgaben auf 15 Prozent.
Steuerfreie Mitarbeiterprämie
- 2025: Einführung einer steuerfreien Prämie bis zu 1.000 Eur pro Mitarbeiter.
- Bedingungen: Zusätzliche Zahlung, die üblicherweise nicht gewährt wird; keine Gruppenbezogenheit erforderlich, jedoch betriebliche Begründung bei einer Differenzierung notwendig.
- Kombination mit Gewinnbeteiligung: Maximaler steuerfreier Gesamtbetrag von 3.000 Euro pro Jahr.
Stiftungseingangssteuer
- Steuersatz: Erhöhung von 2,5 Prozent auf 3,5 Prozent für Zuwendungen an Privatstiftungen ab dem 1. Januar 2026.
Umsatzsteuerbefreiung für Verhütungsmittel und Frauenhygieneartikel
- Produkte: Verhütungsmittel und Frauenhygieneartikel sollen ab dem 1. Januar 2026 von der Umsatzsteuer befreit sein.
Pendlereuro und SV-Rückerstattung
- Pendlereuro: Anhebung ab 2026 von 2 Euro auf 6 Euro.
- SV-Rückerstattung: Erhöhung des maximalen Erstattungsbetrags für Arbeitnehmer mit Anspruch auf das Pendlerpauschale von 608 Euro (2025) auf 737 Euro (2026).
Inflationsanpassung und Familienleistungen
- Familienleistungen: Aussetzung der Valorisierung für die Kalenderjahre 2026 und 2027; betrifft auch den Kinderabsetzbetrag.
- Kalte Progression: Für die Jahre 2026 bis 2029 erfolgt der Ausgleich nur in Höhe von zwei Dritteln der positiven Inflationsrate; das verbleibende Drittel wird ausgesetzt.
Elektronische Zustellung
- Ab dem 1. September 2025: Verpflichtung zur elektronischen Zustellung über FinanzOnline für alle Steuerpflichtigen, die zur Einreichung von Umsatzsteuererklärungen verpflichtet sind, einschließlich Kleinunternehmer.