ElWG-Einigung bringt Bewegung ins Stromsystem
Die Einigung bringt wichtige Impulse für das Stromsystem, lässt bei Finanzierung und Wettbewerbsfähigkeit jedoch zentrale Fragen offen.
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Die jüngste Einigung zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) stellt einen wichtigen Schritt zur Modernisierung des österreichischen Stromsystems dar und enthält einige positive Elemente, wie etwa die Möglichkeit zur Einrichtung von Direktleitungen sowie einen Rechtsrahmen für Power Purchase Agreements.
Laut Presseaussendung wird auch die Spitzenkappung neu geregelt. Für Photovoltaikanlagen ist im Anlassfall künftig eine Reduktion auf 70 Prozent der Anlagenleistung vorgesehen, statt der ursprünglich geplanten 60 Prozent. Für Windkraftanlagen gilt ab 1. Jänner 2027 eine Begrenzung auf maximal 85 Prozent der Anlagenleistung, wobei der Eingriff auf höchstens ein Prozent der jährlichen Energieproduktion limitiert ist (statt der ursprünglich vorgesehenen 2 Prozent).
Ebenfalls laut Presseaussendung bleiben zentrale Reformpunkte unverändert. Dazu zählen Teilnetzanschlüsse und verbindliche Netzentwicklungspläne zur Beschleunigung von Projekten, ein Digitalisierungsschub durch virtuelle Messpunkte, moderne Lastmessung und bidirektionales Laden sowie flexible Netzzugänge.
Bei der Finanzierung des notwendigen Netzausbaus werden jedoch Chancen ausgelassen. Mit dem neuen Versorgungsinfrastrukturbeitrag für Einspeiser wird dem Prinzip der Verursachergerechtigkeit zwar teilweise Rechnung getragen, der Beitrag von 0,05 Cent pro Kilowattstunde leistet jedoch nur einen geringen Finanzierungsbeitrag. Die Befreiung von Einspeisern mit bis zu 20 kW netzwirksamer Leistung schwächt diesen Effekt zusätzlich. Kritisch ist auch die gesetzliche Festlegung auf Klimaneutralität bereits 2040 statt 2050, wie auf EU-Ebene vorgesehen. Dadurch steigt der Kostendruck im Stromsystem weiter.
Es ist zu begrüßen, dass aktuell ein Gesetzesantrag eingebracht wurde, der vorsieht, die Elektrizitätsabgabe im Jahr 2026 vorübergehend von 1,5 auf 0,82 Cent pro Kilowattstunde zu senken. Für die Industrie bestehen jedoch weiterhin strukturelle Wettbewerbsnachteile, insbesondere bei der Strompreiskompensation, die in Österreich nur für die Jahre 2025 und 2026 vorgesehen ist, während viele andere europäische Staaten entsprechende Regelungen bis 2030 haben. Auch bei der nationalen CO₂-Bepreisung nach dem NEHG besteht weiterer Handlungsbedarf, da Entlastungen für energieintensive Betriebe nur noch für dieses Jahr budgetiert sind.
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