Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, Fachgruppe
Erdrutsch führt zu Streit um Gebäudestabilisierung
Rechtsmeinung der Schlichtungskommission.
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13.01.2026
Nach längeren Niederschlagsperioden treten an einem versicherten Wohnhaus erstmals Risse und Setzungen auf. Gutachten bestätigen hangbedingte Rutschungsbewegungen, die bereits Schäden am Gebäude verursacht haben. Für die notwendigen Sicherungs- und Stabilisierungsmaßnahmen werden Kosten von rund 210.000 Euro veranschlagt.
Die Versicherung erkennt nur die unmittelbaren Gebäudeschäden an und lehnt die Kosten für Stabilisierungsmaßnahmen ab. Der betreuende Versicherungsmakler wendet sich an die RSS.
>>Rechtsmeinung der Schlichtungskommission.