Zum Inhalt springen
Seitliche Aufnahme einer Person, die einen Laptop hält. Auf dem Bildschirm sind mehrere Icons von Ordnern. Über der Tastatur ist das Icon eines Dokuments
© everythingpossible | stock.adobe.com
Gesundheitsbetriebe, Fachgruppe

Ambulante Diagnosen Codierung verschoben!

Rechtliche Rahmenbedingungen zur Dokumentation im Gesundheitswesen

Lesedauer: 1 Minute

19.12.2025

Für niedergelassene Einrichtungen (extramuraler Bereich) war die flächendeckende Umsetzung der codierten Diagnosen mit Beginn 1.1.2026 vorgesehen. Aufgrund eines eingebrachten Abänderungsantrages wurde der Beginn der Leistungsdokumentation nun gesetzlich auf das 3. Quartal verschoben.

Somit werden alle Ambulatorien, alle niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und Gruppenpraxen nunmehr erst ab dem dritten Quartal 2026 (Meldung bis 30. November 2026) dazu verpflichtet, eine codierte Diagnosen- und Leistungsdokumentation durchzuführen und die Daten an die jeweiligen Krankenversicherungsträger zu übermitteln.

Da eine freiwillige Meldung jedoch bereits ab 1. Jänner 2026 möglich ist, soll die erste Jahreshälfte für einen Pilotbetrieb genutzt werden.

Ausführliche Informationen:

Webinare

Fragen

Offene Fragen zur Umsetzung der Diagnosecodierung richten Sie bitte an:
AMBCO-Hotline@gesundheitsministerium.gv.at

Weitere interessante Artikel