Einfuhrumsatzsteuer Kroatien

Fristen für eingeführte Boote mit EU-Flagge

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Mit der „Einfuhr“ von Booten nach Kroatien gibt es nach wie vor Probleme, da ursprünglich die zuständigen kroatischen Behörden (Zoll, Steuer, Verkehrsministerium) die entsprechende EU-Richtlinie falsch gedeutet und allen Bootseigner (mit EU-Flagge) eine Übergangsfrist bis zum 01.04.2014 gelassen haben. Am 14.1.2014 erhielt unser Außenwirtschaftscenter Zagreb die Information, dass andere Fristen für vorübergehend eingeführte Boote mit EU-Flagge gelten. Genauere Informationen dazu und die Aufstellung aller Dokumente, die als Nachweis für die bereits entrichteten Abgaben in der EU dienen, finden Sie auf der Web-Seite des kroatischen Hauptzollamtes.  

Eine Verlängerung der ursprünglichen Frist der vorübergehenden Einfuhr (vor dem 01.07.2013) ist für Boote mit EU-Flagge NICHT möglich. 

Die Unterbrechung der vorübergehenden Einfuhr – durch Verlassen kroatischer Hoheitsgewässer – bezieht sich nur auf Boote, die Flaggen aus Drittstaaten haben.  

Weitere Informationen hierzu hat unser Außenwirtschaftscenter in Zagreb.

Stand: 02.07.2018