Wirtschaftsförderung(en) der Gemeinde Aschbach-Markt

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02.05.2024

Gegenstand der Förderung

Schaffung von Arbeitsplätzen, Anschaffung von Maschinen, Geräten und Werkzeugen, Modernisierung von Geschäfts- und Betriebsräumen durch Zu- oder Umbauten, Renovierung oder Verbesserung des Gewerbebetriebes, Ankauf von Betriebsmitteln, Neugestaltung von Geschäftsportalen, die der Verschönerung des Ortsbildes dienen 

Förderungswerber

Betriebe des Gewerbes, des Handels und des Fremdenverkehrs von physischen und juristischen Personen, die A) ihre Betriebsstätte in Aschbach haben und deren Gesamtumsatz € 7,270.000,00 Mill. und der Gewinn € 65.405,55 aus dem Betrieb nicht übersteigt,

B) eine Betriebsstätte errichten und höchstens 40 Arbeitnehmer beschäftigen,

C) Betriebe mit mindestens 2 Arbeitnehmern – außer dem Inhaber und Familienangehörige,

D) Betriebe über 40 Beschäftigte und € 7,270.000,00 Mill. Umsatz werden

gesondert behandelt 

Ausmaß der Förderung

Gewährung eines Zinsenzuschusses im Ausmaß von 3 %. Laufzeit der Kredite 10 bzw. 5 Jahre, die geförderten Kredite dürfen pro Ansuchen 80 % des Investitionsaufwandes, höchstens jedoch € 43.604,-- betragen. 

Ansprechpartner

Gemeinde Aschbach-Markt, 07476/77321-0


Stand: Mai 2024

Trotz sorgfältigster Recherche erfolgen die Angaben ohne Gewähr.

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