Sparte Handel

FAQ zum innergemeinschaftlichen Versandhandel ab 1.7.2021

Lesedauer: 2 Minuten

15.11.2023

FAQ E-Commerce zum innergemeinschaftlichen Versandhandel ab 1.7.2021

Der Hinweis „inkl. MwSt“ ist ausreichend, der genaue Steuersatz in % muss im Webshop nicht angeführt werden.

Anders ist dies auf Rechnungen – hier ist der anzuwendende Steuersatz des Bestimmungslandes bzw. bei Steuerbefreiung ein Hinweis auf diese, anzugeben. Beachten Sie die Rechnungslegungsvorschriften im jeweiligen Bestimmungsland!

Beide Varianten der Preisberechnung sind möglich. Wichtig ist, dass im Webshop im B2C-Bereich der jeweilige Bruttopreis einschließlich Umsatzsteuer sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschläge ausgewiesen wird. 
Nähere Infos: Preisauszeichnung im Webshop - WKO.at

Ja, die Geoblocking-Verordnung verbietet nur unsachliche Diskriminierungen. Eine sachlich begründete Ungleichbehandlung wegen unterschiedlicher Steuersätze ist hier trotz Geoblocking-Verbot zulässig. Nähere Infos: Geoblocking-Verbot - WKO.at

Spätestens am Beginn des Bestellvorgangs (also keinesfalls erst beim endgültigen Bestellbutton) ist klar und deutlich anzugeben, ob Lieferbeschränkungen (zB. für bestimmte Staaten) bestehen.

  • In welche Länder werden meine Waren geliefert?
  • Welche Steuersätze kommen in den Bestimmungsländern für meine Waren zur Anwendung?
  • Wie erfolgt die Preisberechnung?
    Bruttopreis- vs. Nettopreisvariante: Soll der Bruttopreis für alle Länder in der EU einheitlich sein und daher der Nettopreis in den einzelnen Ländern entsprechend abweichen? Oder soll auf einheitliche Nettopreise die jeweilige Umsatzsteuer angewendet werden und daher abhängig vom Bestimmungsland unterschiedliche Bruttopreise im Webshop ausgewiesen werden?
  • Wie muss das Rechnungsformular angepasst werden, um die Formvorschriften einer Rechnung zu erfüllen und u.a. den korrekten Steuersatz je Bestimmungsland ausweisen zu können
  • Sind mögliche weitere Änderungen für Schnittstellen zu Drittsystemen, zB. ERP oder Buchhaltungssoftware notwendig? Sind hier möglicherweise Steuercodes zu ergänzen? Wie werden die Steuerbeträge der Zielländer ausgewiesen, um eine einfache EU-OSS-Meldung zu ermöglichen?



Weitere interessante Artikel
  • Personen in blauer Arbeitskleidung mit blauer Kappe entladen einen Transporter mit Paketen
    E-Commerce Rechtsfrage #2: Wie ist die Lieferzeit im Onlineshop anzugeben? 
    Weiterlesen
  • Halbfertige Jacke mit Maßband des Schneiders an Schaufensterpuppe vor grauem Hintergrund
    E-Commerce Rechtsfrage #4: Besteht ein Rücktrittsrecht, wenn die Ware eigens für den Verbraucher bestellt oder angefertigt wird?
    Weiterlesen
  • Person hat Obst und Gemüse vor sich am Tisch liegen und hält ein Tablet in der Hand. Am Tablet sieht man einen Onlineshop für Speisen.
    E-Commerce Rechtsfrage #5: Leitfaden zur rechtskonformen Grundpreisauszeichnung im Onlineshop
    Weiterlesen