Trinkgeldpauschalen im Friseurgewerbe ab 1. Jänner 2026
Trinkgeldpauschalen Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
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Für Dienstnehmer:innen und Lehrlinge, die bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) versichert sind und in Betrieben arbeiten, für die der Kollektivvertrag für Friseurinnen und Friseure gilt, wurden neue Pauschalbeträge für Trinkgelder festgelegt.
Die ÖGK hat mit Wirksamkeit 1.1.2026 die Festsetzung von Trinkgeldpauschalen im Friseurgewerbe verlautbart. Details finden Sie in der Verlautbarung im RIS.
Dank intensiver Gespräche und der Unterstützung durch die Gewerkschaft vida konnte die Bundesinnung der Friseure eine sofortige und drastische Erhöhung der Trinkgeldpauschale, wie ursprünglich von der ÖGK gefordert, verhindern.
Ab 2029 erfolgt die Anpassung der Trinkgeldpauschale automatisch.
Die aktuelle Verlautbarung steht im RIS zur Verfügung.