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Eine Person mit geschlossenen dunklen langen Haaren und rot-weiß gestreiftem T-Shirt trägt weiße Schutzhandschuhe und hält eine Reanimationspuppe während daneben weitere Personen ringsum gespannt zuschauen
© Pixel-Shot | stock.adobe.com
Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben, Landesgremium

Das Landesgremium fördert Erste-Hilfe-Kurse bis zum 31.12.2026

Unterstützungszuschuss für Ersthelferausbildungen

Lesedauer: 1 Minute

16.01.2026

Aufgrund der hohen Nachfrage können wir auch heuer wieder das Unterstützungspaket für Ersthel­fer­ausbildungen anbieten. Nachfolgend finden Sie die vollständigen Informationen zur gesetzlichen Verpflichtung, zum Förderumfang und zu den Einreichbedingungen.

Gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen

nternehmen sind verpflichtet, sicherzustellen, dass im Betrieb jederzeit ausreichend Erst­helferinnen und Ersthelfer anwesend sind. Der Umfang der erforderlichen Ausbildung hängt von der Anzahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer:innen ab:

Ersthelfer:innen in Betrieben mit bis zu 4 Arbeitnehmer:innen

  • Mindestens 8-stündige Erste-Hilfe-Grundausbildung erforderlich

Ersthelfer:innen in Betrieben mit ab 5 Arbeitnehmer:innen

  • 16-stündige Erste-Hilfe-Ausbildung gemäß den Lehrplänen des Roten Kreuzes erforderlich.

Auffrischungen

Unabhängig vom Ausbildungsumfang gilt:

  • Auffrischung im Ausmaß von mindestens 8 Stunden alle 4 Jahre, oder
  • mindestens 4 Stunden alle 2 Jahre.

Förderangebot des Landesgremiums

Das Landesgremium unterstützt folgende Kursarten:

  • 16-Stunden-Grundkurs
  • 8-Stunden-Grundkurs
  • Auffrischungskurse mit 8 oder 4 Stunden

Der Zuschuss beträgt maximal 90 Euro pro Betriebsstandort in Niederösterreich.

Für die Förderung steht ein Gesamtbudget von 7.000 Euro zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt nach Reihenfolge des Einlangens der Anträge, bis das Budget ausgeschöpft ist.

Einreichfrist und zeitliche Beschränkung

Die Förderung ist bis 31.12.2026 befristet.
Die Kursbestätigungen müssen spätestens bis 28.2.2027 eingereicht werden.

Voraussetzungen für die Förderung

  • Das ansuchende Mitgliedsunternehmen darf keinen Umlagenrückstand aufweisen.
  • Für das Jahr 2026 vorgeschriebene Umlagen werden bei der Prüfung noch nicht berücksichtigt.

Einreichung der Unterlagen

Bitte übermitteln Sie nach Abschluss des Kurses folgende Unterlagen für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter:

  • Kopie der Kursbesuchsbestätigung
  • Zahlungsbestätigung
  • Angabe des Betriebsstandorts
  • Ihre Kontoverbindung (IBAN)

Senden Sie die Unterlagen per E-Mail an: handel.gremialgruppe5@wknoe.at

Bitte beachten Sie:
Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn beide Belege (Kursbestätigung und Zahlungsnachweis) vollständig vorliegen.

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