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Eine Person sitzt an einem Tisch. Mit der rechten Hand hält sie einen Richterhammer. Vor ihr liegen Unterlagen. Auf dem Tisch steht ein aufgeklappter Laptop und eine goldene Waage
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Energiehandel, Fachgruppe

Förderung der anwaltlichen Beratungskosten

Fachgruppe Energiehandel NÖ

Lesedauer: 1 Minute

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21.04.2026

Personenkreis

Aktive Mitglieder der Fachgruppe des Energiehandels Niederösterreich, die zum Zeitpunkt der Antragstellung

  • seit mindestens 6 Monaten vor Antragstellung Mitglied in der Fachgruppe sind,
  • die dem Förderantrag zugrunde liegende Leistung frühestens 6 Monate nach Beginn der
    Mitgliedschaft in Anspruch genommen haben,
  • die Grundumlage regelmäßig bezahlen (inkl. aktuelles Jahr) und keine Rückstände haben.

Geförderte Maßnahmen

  • Beratung bei einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt,
  • in einem mit der Berufsausübung der Mitgliedsunternehmen im Energiehandel zusammenhängenden Rechtsbereich.

Ausmaß der Förderung

  • Nettokosten für eine anwaltliche Beratung für die Dauer von maximal zwei Stunden
  • bis maximal 400,- Euro
  • Rechnungsdatum ist ausschlaggebend für die Zuordnung zum jeweiligen Kalenderjahr
  • Beratung kann 2-mal pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden

Nach Berücksichtigung sonstiger Unterstützungen darf die Förderung jedoch nicht die tatsächlichen Beratungs- oder Projektkosten übersteigen.

Die Fachgruppe des Energiehandels NÖ stellt die Budgetmittel in der Höhe von 10.000 Euro zur
Verfügung. Sobald diese ausgeschöpft sind, können keine weiteren Förderungen gewährt werden.
Für die Aufteilung der Mittel gilt die Reihenfolge des Einganges der schriftlichen vollständigen Ansuchen.

Ansuchen und dessen Prüfung

  • unterschriebenes und ausgefülltes Anmeldeformular per Mail oder Post und
  • Kopie des Angebotes oder der Rechnung des Rechtsanwaltes für die Beratung samt Überweisungsbestätigung

Auf eine derartige Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Zuschüsse werden freiwillig und unbürokratisch von der Fachgruppe des Energiehandels Niederösterreich gewährt.

Wenn der Förderantrag vor Beauftragung gestellt worden ist, so ist die Rechnung samt Überweisungsbestätigung innerhalb von 6 Monaten nach der Förderzusage, jedenfalls jedoch im Kalenderjahr der Antragstellung an die Fachgruppe des Energiehandels zu übermitteln. Ihr Förderanspruch erlischt, wenn die angegebene Frist nicht eingehalten wird. 

Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachgruppe des Energiehandels Niederösterreich.

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