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Würfel mit Schriftzug Förderung und unterschiedlichen Icons auf Münzen platziert
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Informationen und Förderrichtlinien zu "Zukunftscall" und "Fachkräftecall" der Metalltechnischen Industrie NÖ

Gültig von Jänner bis Dezember 2026

Lesedauer: 3 Minuten

16.01.2026

Die Fachgruppe der Metalltechnischen Industrie NÖ unterstützt Mitgliedsbetriebe mit Förderungen zur Weiterentwicklung in personeller und technischer Hinsicht. Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2026 erbracht wurden.


Zukunftscall

Fördergegenstand

Gefördert werden Bildungsmaßnahmen, Schulungen oder Trainings, die zwischen 1.1.2026 und 31.12.2026 in Anspruch genommen und bis 15.1.2027 bezahlt wurden. Die Maßnahmen müssen mindestens einem der folgenden Bereiche zugeordnet sein:

Schulungsmaßnahmen

Maßnahmen zur flexibleren Unternehmensausrichtung oder Bewusstseinsbildung in den Themenbereichen:

  • New Work und Unternehmenskultur
  • Change-Management
  • Wissensmanagement
  • Vorbeugende Instandhaltung (Predictive Maintenance)
  • Lean Production und Lean Administration
  • Qualitäts- und Umweltmanagement
  • Nachhaltigkeitsmanagement
  • Cyber Security (NIS 2)
  • AI-Anwendungen
  • Ausbildungen zur Transformation und Energieeffizienz

Beratungen zu:

  • New Work Initiativen
  • Attraktivierung der Arbeitgebermarke (z. B. bessere Pausenräume, ergonomische Arbeitsplätze)
  • Vorbeugender Instandhaltung (Predictive Maintenance)
  • Arbeitnehmer:innenschutzmaßnahmen


Fachkräftecall

Fördergegenstand

Gefördert werden personalpolitische Leistungen, die zwischen 1.1.2026 und 31.12.2026 in Anspruch genommen und bis 15.1.2027 bezahlt wurden. Förderbar sind folgende Kategorien:

Unterstützungsleistungen

  • Fahrtkostenersatz für Schulklassen und Lehrbetriebe zu Betriebsbesuchen
    (gesonderte Regelung für NÖ HTL; max. EUR 500 pro Einrichtung und Kalenderjahr; Förderung nur bei Beauftragung eines NÖ-Busunternehmens)
  • Maßnahmen zur Berufsorientierung und Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Lehrlingen
    (max. 50 % der Standkosten) 
  •  Sponsoring von Lehrlingen bei Bewerben
  •  Unterstützung bei Berufspraktischen Tagen (Schnupperwoche/-tage)
    • EUR 200 pro Schüler:in
    • Nachweis mittels unterfertigtem Formular mit Daten der Schüler:innen, des Betriebes und der Schule erforderlich


Förderhöhe

Hinweis
100 % Förderung der eingereichten Nettokosten
Maximal EUR 3.000 pro Mitglied und Kalenderjahr (ausgenommen Leistungen im Bereich „Bewerbe“)

Rahmenbedingungen:

  • 100 % Förderung der eingereichten Nettokosten
    Maximal EUR 3.000 pro Mitglied und Kalenderjahr ausgenommen Leistungen im Bereich „Bewerbe“)
  • Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
  • Gefördert werden Maßnahmen in jenem Jahr, in dem sie abgeschlossen wurden.
  • Einmalige Auszahlung pro Mitglied innerhalb des Förderzeitraums möglich.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Mitglieder der Fachgruppe Metalltechnische Industrie NÖ mit:

  • Unternehmensschwerpunkt in der Metalltechnischen Industrie (GU-Zahlung > 50 %)
  • aktiver Gewerbeberechtigung
  • keinen Grundumlagen-Rückständen aus Vorperioden

Fahrtkostenersatz

  • Fahrtkostenersatz wird für alle Schulen und Lehrbetriebe in NÖ gefördert, die Maßnahmen gem. Fördermodell 2 umsetzen (pro Einrichtung und Kalenderjahr max. EUR 500). Fahrtkosten können gefördert werden, wenn ein NÖ-Busunternehmen beauftragt wird.
  • Bei Förderungen für Lehrlinge, werden Lehrlinge nur berücksichtigt, wenn ein aufrechter Lehrvertrag besteht.

Antragstellung

Die Antragseinreichung ist möglich:

  • bis zur Ausschöpfung des Förderbudgets von EUR 80.000 (brutto)
  • oder spätestens bis 15.1.2027
  • über das Wirtschaftskammerportal – MTI Fördermodell

Für die Antragstellung erforderlich:

  • Rechnung und Zahlungsbestätigung oder saldierte Rechnung
  • klare Leistungsbeschreibung
  • konkrete Begründung der Maßnahme

Die Förderfähigkeit wird erst mit der endgültigen Einreichung aller Unterlagen beurteilt.
Nach elektronisch übermittelter Förderzusage erfolgt die Auszahlung.

Hinweis: Die Rechnung muss bis 15.1.2027 bezahlt sein.

Rechtsanspruch

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Wird eine Förderung widerrechtlich in Anspruch genommen, ist sie zurückzuzahlen.

De-minimis-Regel

Die Förderungen fallen unter die De-minimis-Verordnung 1407/2013/EU.
Der maximale De-minimis-Gesamtbetrag innerhalb von drei Steuerjahren beträgt:

  • EUR 200.000 für Unternehmen allgemein
  • EUR 100.000 für Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs

Im elektronischen Antrag ist zu bestätigen, dass diese Höchstgrenzen in den letzten drei Steuerjahren nicht überschritten wurden.

Inkrafttreten

  • Start des Fördermodells: 01.01.2026
  • Genehmigt und beschlossen am: 01.10.2025
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