Würfel mit Schriftzug Förderung und unterschiedlichen Icons auf Münzen platziert
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Freizeit- und Sportbetriebe, Fachgruppe

Förderung öffentlicher Veranstaltungen in Niederösterreich mit mehr als 200 Personen als Teilnehmende

Lesedauer: 3 Minuten

06.11.2023

Fördergegenstand

Förderung öffentlicher Veranstaltungen in Niederösterreich mit mehr als 200
Personen als Teilnehmende, die im Zeitraum 2023 stattgefunden haben.

Förderrichtlinien

Gültig für gewerbliche Mitgliedsbetriebe der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe NÖ der Berufszweige

  • Organisation und Vermittlung von Veranstaltungen, Bällen und Messen
  • sowie Durchführung von Veranstaltungen
  • und Organisation, Veranstaltung und Betrieb von Messen

Allgemeine Richtlinie und Voraussetzungen

Zwei-jährige Mitgliedschaft Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe NÖ 

Antragsberechtigt sind Mitgliedsbetriebe, welche seit mindestens zwei Jahren aktives Mitglied der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe NÖ sind und dem gewerblichen Berufszweig „Organisation und Vermittlung von Veranstaltungen, einschließlich Kongressen“, sowie „Durchführung von Veranstaltungen“ und „Organisation, Veranstaltung und Betrieb von Messen“ angehören. (Berufszweige 1500/2000/2100 der Fachgruppe). 

Zurzeit aktives Mitglied

Die Betriebe müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung seit zwei Jahren aktive Mitglieder der Fachgruppe der Freizeit- und Sportbetriebe NÖ sein. Gefördert werden hierbei aktive Betriebe, welche nicht laufend vom Land NÖ und/oder vom Bund subventioniert werden und keine öffentlich-rechtliche Inhaberstruktur aufweisen. 

Veranstaltung in NÖ mit über 200 Gästen

Gefördert werden nachweislich abgehaltene Veranstaltungen, die von Mitgliedsbetrieben, die einem der oben genannten Berufszweige angehören durchgeführt wurden oder im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit vorbereitet wurden. Im Vordergrund steht die Förderung einer Veranstaltung mit einer gesellschaftlichen, kulturellen, sportlichen Ausrichtung oder die einem öffentlich zugelassenen Markt oder einer zugelassenen marktähnlichen Verkaufsveranstaltung entsprechen. Diese muss in Niederösterreich mit mehr als 200 teilnehmen-den Personen abgehalten worden sein. 

AKM-Abrechnung & Bewerbung als Nachweis

Nachweise über die Teilnahme von mindestens 200 Teilnehmern an einer kulturellen, sportlichen, gesellschaftlichen Veranstaltung oder einem zugelassenen Markt bzw. einer zugelassenen marktähnlichen Veranstaltung sind durch geeignete Nachweise zu erbringen. (z.B.: AKM-Abrechnung, Teilnehmerlisten, Nachweis der verkauften Karten, Medienberichte, oder Plakat und Abrechnungsnachweis mit Angabe der Teilnehmerzahl, etc.).
Mitgliedsbetriebe der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe NÖ und des betreffenden Berufszweiges sollen damit unterstützt werden, um öffentliche Aktivitäten und Veranstaltungen, die für jedermann zugänglich sind, in Niederösterreich anzubieten, umzusetzen und somit auch durch diese Veranstaltungen die Wertschöpfung in Niederösterreich zu erhöhen. Es muss nachgewiesen werden, dass es sich um eine öffentliche, für jedermann zugängliche Veranstaltung gehandelt hat. Es werden keine privaten Veranstaltungen und keine
politischen Veranstaltungen unterstützt. Weiters werden keine Firmenveranstaltungen (z.B. Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Firmenevents) gefördert, die nur einen von vornherein abgegrenzten Personenbereich umfassen. Es muss eine Gesamtanzahl von mindestens 200 Personen als Teilnehmende bei der Veranstaltung nachgewiesen werden. Aufgrund der angegebenen Anzahl der teilnehmenden Personen (z.B. bei der AKM) kommt es hierbei zu folgender Staffelung der Förderung:

  • 200 Personen: € 400.- Förderbetrag
  • 300 Personen: € 600.- Förderbetrag
  • 400 Personen: € 800.- Förderbetrag
  • 500 Personen oder mehr: € 1.000.- Förderbetrag

Pro Mitgliedsbetrieb steht ein Maximalbudget von € 1.000.- pro Jahr bzw. bis zum Auslaufen (Ausschöpfung) der Förderung zur Verfügung. Wurde im Jahr 2023 bereits um eine Förderung angesucht und diese wurde in der Maximalhöhe bewilligt, ist ein erneutes Ansuchen nicht möglich.
Die Förderbeträge gelten nach Maßgabe der verfügbaren Fördermittel von derzeit € 37.400.-. Die verfügbaren Fördermittel werden durch den Ausschuss der Fachgruppe der Freizeit- und Sportbetriebe beschlossen.

Die Fördermittel werden nach dem Zeitpunkt des Einlangens der Anträge vergeben. So-bald die hierfür vorgesehenen budgetären Mittel ausgeschöpft sind, ist die Förderaktion beendet. Derzeit ist die Förderung für Veranstaltungen bis 31.12.2023 beschlossen.

Die Beantragung der Förderung erfolgt mittels des dafür vorgesehenen Formulars der Fachgruppe.

 Das vollständig ausgefüllte Antragsformular inkl. Beilagen (Rechnung an den Auftraggeber und Nachweis der teilnehmenden Personen) müssen bis spätestens 31.12. 2023 beantragt werden und im Büro der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe NÖ einlangen. Nur bei juristischen Personen ist eine Ausweiskopie (Reisepass/Führerschein/Personalausweis) des Vertretungsberechtigten (Geschäftsführer:in) beizulegen. Der Förderbetrag wird nach positiver Prüfung an die angegebene Bankverbindung überwiesen.

Bitte beachten Sie auch die De-minimis-Regelung:

Die gegenständlichen Förderungen unterliegen der EU-Regelung für geringfügige Förderungen (De-minimis-Regel). Diese besagt, dass geringfügige, nicht an die EU notifizierte Förderungen je Unternehmen innerhalb von drei Steuerjahren in Summe 200.000, - Euro nicht überschreiten dürfen. Diese Richtlinie unterliegt der Verordnung 1407/2013/EU der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, ABl. L 352/1 vom 24.12.2013.

Ein Rechtsanspruch auf Zuerkennung einer Förderung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

zum Förderantrag (PDF)