Aktuelle Informationen der WKNÖ zum Personenverkehr innerhalb Österreichs
Lesedauer: 4 Minuten
Straßenpolizeiliche Bewilligung zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten im Arlbergstraßentunnel auf/an der S 16 (Stand-Datum 31.03.2026)
Zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten sollen jeweils im Frühjahr (15.04.-17.04.2026 + 20.04.-24.04.2026) als auch im Herbst (28.09.-02.10.2026 + 05.10.-07.10.2026) sechs Nachtsperren (gesamt also zwölf Nachtsperren) von Montag bis Freitag, jeweils in der Zeit von 20:00 Uhr bis 04:00 Uhr durchgeführt werden. Diese Sperren sind frühzeitig der RFL sowie der Behörde mitzuteilen. Weiters sind diese Sperren über die elektronischen Anzeigetafeln voranzukündigen sowie über den Rundfunk zu verlautbaren.
Die Umleitung über den Arlbergpass darf nur bei guter Witterung durchgeführt werden, ansonsten muss auf Portalregelung umgestellt werden. Bei unvorhersehbaren Ereignissen, insbesondere auf der Umleitungsstrecke, die die Öffnung der Tunnelanlage erforderlich machen, sind die Arbeiten unverzüglich abzubrechen und ist der Arlbergtunnel für den öffentlichen Verkehr wieder freizugeben.
Während dieser Nachtsperren wird das mit Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 07.01.1994, Zl III-52/26/93, verfügte Anhängerfahrverbot auf der L 197, Arlberg Straße, jeweils von 20:00 Uhr bis 04:00 Uhr, aufgehoben. Die Aufhebung des Fahrverbotes ist mittels einer Zusatztafel an den bestehenden Verkehrszeichen kenntlich zu machen.
B 180 Reschenstraße Bauvorhaben Neubau Kanzelgalerie / Verkehrsmeldung / Tagessperren (Stand-Datum 31.03.2026)
Wir dürfen Sie über Verkehrsbeeinträchtigungen auf der B 180 Reschenstraße zwischen Pfunds/Kajetanbrücke und Nauders informieren. Im Zuge der Errichtung der Kanzelgalerie sind Tagessperren für Felsräumungsarbeiten nach dem Frost-Tau-Wechsel im Frühjahr und für den Straßenbau sowie die Sicherung eines Felskopfes im Nahbereich der neuen Galerie im Herbst, im nachfolgenden Umfang erforderlich:
- 13.04.2026 bis 08.05.2026: Tagessperren jeweils von Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
- 31.08.2026 bis 30.10.2026: Tagessperren jeweils von Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag, von 07:30 Uhr bis 14:00 Uhr
ACHTUNG: Am Dienstag, den 21.04.2026 gibt es aufgrund der Veranstaltung Tour of the Alps (Profi-Radrennen) keine Verkehrsfreigabe zu Mittag! Die Sperrzeit erstreckt sich an diesem Tag von 07:30 Uhr durchgehend bis 18:00 Uhr
Während der Tagessperren sind nachfolgende Einzelheiten zu berücksichtigen:
- Die Sperren gelten jeweils von Pfunds/Kajetanbrücke, Abzw. B 184 Engadiner Straße bis Nauders/Abzw. B 185 Martinsbrucker Straße, wobei die Zufahrt über die B 180 Reschenstraße nach Nauders natürlich uneingeschränkt möglich ist.
- Umleitung des Verkehrs, mit Ausnahme von Fahrzeugen mit Anhänger über 6,5m Länge und Busse über 13m, über die B 185 Martinsbrucker Straße, die H 27 Engadinerstraße (Schweizer Staatsgebiet) und die B 184 Engadiner Straße.
- Fahrzeuge, die aufgrund von bestehenden Verkehrsbeschränkungen die B 185 Martinsbrucker Straße nicht befahren können, müssen großräumig die Sperre umfahren oder die Durchfahrts-Zeitfenster abwarten.
- Außerhalb der genannten Sperrzeiten kann der Verkehr einspurig (Ampelregelung) durch die Baustelle fahren.
- Von Seiten des Schweizer Zoll wird mitgeteilt, dass es keine Ausnahmen hinsichtlich der Schwerverkehrsabgabe für Fahrzeuge über 3,5 t gibt.
Die Verkehrsfreigabe sollte planmäßig Ende November 2026 erfolgen. Restarbeiten im Frühjahr 2027 erfolgen voraussichtlich ohne Verkehrsbehinderungen.
Mauttarife 2026
Die Mauttarife 2026 (BGBl. II Nr. 298/2025) wurden veröffentlicht. Die neuen Tarife gelten ab 1. Jänner 2026.
Bereits im April 2025 plante das BMIMI eine deutliche Erhöhung der Mauttarife – geplant war eine Valorisierung der Infrastrukturtarife um 2,9 % und eine Erhöhung der Tarife für externe Kosten (CO₂, Luftverschmutzung, Lärm). Das hätte Mehrkosten von rund 250 Mio. EUR und eine Steigerung von 14–15% für einen 2- bzw. 3-achsigen Euro-VI-Bus bedeutet.
Wir haben uns aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage und der bereits hohen Mauttarife sofort entschieden gegen diese Erhöhungen ausgesprochen. Die geplanten Zusatzeinnahmen der ASFINAG wurden deutlich reduziert. Durch den intensiven Protest der Wirtschaft und zahlreichen Interventionen konnten wir zusätzlich den Entfall der Valorisierung erreichen – die Infrastrukturtarife bleiben somit auf dem Niveau von 2025. Die nun veröffentlichten Tarife sehen für einen 2-achsigen Euro-VI-Bus eine Mauterhöhung von 6,4 % vor.
Im Jahr 2026 werden folgende Mautsätze in Cent je Kilometer (exkl. USt.) gelten:
| Tarifgruppe | Zwei Achsen | Drei Achsen | Ab vier Achsen | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Lkw | Bus | Lkw | Bus | Lkw | Bus | |
| E (Elektro/Wasserstoff) | 5,87 | 5,87 | 8,06 | 8,06 | 11,89 | 11,89 |
| A (Euro 6) CO₂-Kl. 1 | 27,74 * | 26,42 | 38,56 * | 36,80 | 57,24* | 54,66 |
| B (Euro 5 und EEV) | 29,24 | 27,92 | 40,86 | 39,10 | 60,24 | 57,65 |
| C (Euro 4) | 31,14 | 29,82 | 42,96 | 41,20 | 63,24 | 60,65 |
| D (Euro 0 bis 3) | 32,74 | 31,42 | 45,36 | 43,60 | 66,54 | 63,95 |
*Bei Lkw der Euro-Klasse 6, die nach dem 1.7.2019 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann bei besonders niedrigem CO₂-Ausstoß und Nachweis gegenüber der ASFINAG auch ein um bis zu 0,50 bis 0,99 Cent/km niedrigerer Mauttarif zur Anwendung kommen.
Die Mauttarife stehen mittlerweile auch auf der Homepage der ASFINAG und auf der Homepage der Berufsgruppe Bus zur Verfügung.