Glühbirne wird von einer Hand in die Höhe gehalten und diverse Icons zum Thema Energiesparen und Nachhaltigkeit strahlen darum, im Hintergrund zeigt sich ein florales Bokeh aus gelb und grünen Farben
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Kärnten: Alternativenergieförderung

Für betrieblich genutzte Gebäude

Einstellungen

Geltungsdauer:
31.12.2024
Standort:
Kärnten
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Unternehmen aller Branchen

Förderungszweck

Neuerrichtung und Umstellung von umweltfreundlichen Wärme- und Stromerzeugern und Erhöhung der Energieeffizienz

Förderungsgegenstand

  • Thermische Solaranlagen,
  • Holzheizungen,
  • Fernwärmeanschluss,
  • Stromspeicher für Photovoltaikanlagen,
  • Photovoltaik-Eigenverbrauchsanlagen,
  • Fernwärmeerrichtung

Art und Ausmaß der Förderung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der anerkennbaren Investitionskosten unter Einrechnung der KPC-Förderung

Anmerkung

Teilweise werden in diesem Programm auch Private gefördert

Einreichung

siehe Richtlinie (Download)

Amt der Kärntner Landesregierung,
Abteilung 8
Flatschacher Straße 70
9021 Klagenfurt 

Richtlinientext als PDF

Richtlinie (Download)


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.