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Oberösterreich: Arbeitnehmerschutz – Technischer Arbeitnehmerschutz

Arbeitsplatzevaluierungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Expert:innen unterstützen Sie bei der Umsetzung von ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften.

Einstellungen

Geltungsdauer:
2.1.2024 - 6.12.2024
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie große Unternehmen:

  • Mit Firmensitz in Oberösterreich
  • Voraussetzung bei der Förderauszahlung: Aktive Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer OÖ

Förderungszweck

Arbeitsplatzevaluierungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Expert:innen unterstützen Sie bei der Umsetzung von ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften.  Diese geförderte Beratung darf nur durch speziell von der AUVA ausgewählte Expert:innen gemäß Beraterliste durchgeführt werden. 

Förderungsgegenstand

Technischer Arbeitnehmerschutz:

  • Information über die rechtlichen Vorgaben gem. ASchG und Beratung zur konkreten Umsetzung im Betrieb.
  • Erstellung von Dokumenten oder Unterlagen (z.B.      Explosionsschutzdokument, Unterlagen zur Unterweisung).
  • Darüber hinaus je nach Bedarf zum Beispiel:
    • Hinweis auf Informationsquellen (z.B. sozialpartnerschaftlich abgestimmte Evaluierungs- und Dokumentationsformulare, die Internetseite www.eval.at, CD-ROM „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“).
    • Hinweis auf die kostenlose präventivdienstliche Betreuung durch die AUVA bei Betrieben bis zu 50 Mitarbeitern.

Achtung: Gefördert werden nur Beratungen (keine Seminare, Schulungen, Unterweisungen und Arbeiten von Sicherheitsfachkräften im Zuge deren Aufgabenerfüllung gem. ASchG §77).

Art und Ausmaß der Förderung

Es werden 75 % des Beratungshonorars (netto) jedoch max. 750 Euro, max. 67,50 Euro/Stunde (netto) in Form eines Zuschusses gefördert. Für die Förderung werden maximal 90,-- Euro/Stunde anerkannt. 

Achtung: Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung.

Ausschlussgrund

Wenn mit der Beratung gestartet wurde, bevor der Förderantrag gestellt wurde. Wenn es eine wirtschaftliche Verflechtung zwischen dem Beratungsunternehmen und den Förderantragsteller gibt. Falls bereits eine geförderte Beratung zum Thema „Evaluierung psychischer Belastungen“ im selben Beantragungsjahr in Anspruch genommen wurde.

Anmerkung

Die Förderung wird aus den Mitteln der AUVA finanziert. Abwicklung erfolgt durch die WKO Oberösterreich. Rückfragen bitte an das Umweltservice der WKO Oberösterreich T 05-90909-3634 bzw. E umweltservice@wkooe.at

Einreichung

Die Einreichung erfolgt über das Förderportal der Wirtschaftskammer Oberösterreich foerderungen.wkooe.at

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.