Personen mit Behinderungen in bunten Farben
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Sozialministeriumservice fördert Barrierefreieheit

Betrifft bauliche und andere Vorhaben

Einstellungen

Geltungsdauer:
31.12.2024
Standort:
Kärnten
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

  • Unternehmen, die keiner Einstellungspflicht nach dem Behinderteneinstellungsgesetz unterliegen;
  • Unternehmen, die dem Gesetz unterliegen und ihrer Beschäftigungspflicht nachkommen

Förderungszweck

Die Leistungen des Unternehmens sollen barrierefrei angeboten werden

Förderungsgegenstand

Bauliche und Nicht bauliche Vorhaben

Ausschlussgrund

  • Bei neu zu errichtenden Bauwerken;
  • wenn die Investition von der Behörde vorgeschrieben wurde

Art und Ausmaß der Förderung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss

  • in Höhe von max. 75 % der Kosten;
  • der maximale Förderbetrag ist € 15.000,-

Anmerkung

Die förderbaren Kosten müssen mindestens EUR 1.000,- ausmachen

Einreichung

Nach Projektumsetzung Online


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.