Grafische Darstellung gelber Kopf in Seitenansicht mit Gehirn und Linien, die Kopf umgeben
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Oberösterreich: Geförderte Arbeitnehmerschutz-Beratungen – Evaluierung psychischer Belastungen

Expert:innen unterstützen Betriebe bei der Umsetzung von gesetzlich vorgeschriebenen Schutzvorschriften

Einstellungen

Geltungsdauer:
2.1.2024 - 6.12.2024
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie große Unternehmen:

  • Mit Firmensitz in Oberösterreich
  • Voraussetzung bei der Förderauszahlung: Aktive Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer OÖ

Förderungszweck

Arbeitsplatzevaluierungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Expert:innen unterstützen Sie bei der Umsetzung von ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften.  Diese geförderte Beratung darf nur durch speziell von der AUVA ausgewählte Expert:innen gemäß Beraterliste durchgeführt werden. 

Förderungsgegenstand

Evaluierung psychischer Belastungen:

  • Unterstützung des Arbeitgebers bei der Beurteilung psychischer Fehlbelastungen durch Arbeitsverhältnisse (Arbeitsplatz, Tätigkeit) nach den „vier Dimensionen“ im Sinne einer Verhältnisprävention gemäß ASchG (§ 7 ASchG).
  • Information über die rechtlichen Vorgaben und Beratung zur konkreten Umsetzung im Betrieb.
  • Erstellung von Dokumenten oder Unterlagen.
  • Darüber hinaus je nach Bedarf zum Beispiel:
    • Hinweis auf Informationsquellen der AUVA und der Arbeitsinspektion, auf sozialpartnerschaftlich abgestimmte Evaluierungs- und Dokumentationsformulare oder Internetseiten wie z.B. www.eval.at.
    • Hinweis auf die kostenlose präventivdienstliche Betreuung durch die AUVA bei Betrieben bis zu 50 Mitarbeitern.

Achtung: Gefördert werden nur Beratungen (keine Seminare, Schulungen, Unterweisungen und Arbeiten von Sicherheitsfachkräften im Zuge deren Aufgabenerfüllung gem. ASchG §77).

Art und Ausmaß der Förderung

Es werden 75 % des Beratungshonorars (netto) jedoch max. 750 Euro, max. 67,50 Euro/Stunde (netto) in Form eines Zuschusses gefördert. Für die Förderung werden maximal 90,-- Euro/Stunde anerkannt.

Achtung: Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung.

Ausschlussgrund

Wenn mit der Beratung gestartet wurde, bevor der Förderantrag gestellt wurde. Wenn es eine wirtschaftliche Verflechtung zwischen dem Beratungsunternehmen und den Förderantragsteller gibt. Falls bereits eine geförderte Beratung zum Thema „Technischer Arbeitnehmerschutz“ im selben Beantragungsjahr in Anspruch genommen wurde.

Anmerkung

Die Förderung wird aus den Mitteln der AUVA finanziert. Abwicklung erfolgt durch die WKO Oberösterreich. Rückfragen bitte an das Umweltservice der WKO Oberösterreich T 05-90909-3634 bzw. E umweltservice@wkooe.at

Einreichung

Die Einreichung erfolgt über das Förderportal der Wirtschaftskammer Oberösterreich foerderungen.wkooe.at

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.