Personen sitzen in einem modernen Gebäude bei einem Beratungsgespräch
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Land Vorarlberg fördert Beratung

Zuschüsse für Leistungen von Unternehmensberatern

Einstellungen

Geltungsdauer:
31.12.2024
Standort:
Vorarlberg
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Kleine Unternehmen, die Mitglied der Wirtschaftskammer Vorarlberg sind.

Förderungszweck

Die Inanspruchnahme von externen Beratungsleistungen für die Neuausrichtung des Unternehmens bzw. der Entwicklung zukunftsweisender Unternehmensstrategien soll unterstützt werden.

Förderungsgegenstand

Externe Beratungsleistungen in den Bereichen

  • Neuausrichtung des Unternehmens
  • Strategische Unternehmensplanung
  • Marktstrategien
  • Konzepte zur Nachhaltigkeitsoptimierung

Art und Ausmaß der Förderung

Einmalzuschuss in Höhe von 30 % der Nettoberatungskosten, maximal jedoch EUR 300 pro Beratertag. 

  • Beratungsumfang: mind. 5 Tage, max. 20 Tage

Anmerkung

Das Beratungsunternehmen muss über eine Gewerbeberechtigung als Unternehmensberater und über einen Firmensitz in Vorarlberg verfügen.

Einreichung

Vor Inanspruchnahme der Beratung bei der
Vorarlberger Landesregierung, Abtg. VIa, 6901 Bregenz
 Tel.: + 43 5574 511-26105
 Fax: + 43 5574 511-926195
 Internet: http://www.vorarlberg.at

Richtlinientext als PDF

Download Richtlinie und Antrag


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.