Viele kleine weiße Paragraphen-Symbole willkürlich auf einem weißen Untergrund angeordnet
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Genehmigungsverfahren für Betriebsanlagen: Geförderte Rechtsvertretung in Oberösterreich

Falls es in Ihrem Betriebsanlagengenehmigungsverfahren zu Rechtsstreitigkeiten kommen sollte, unterstützt hier die WKOÖ mit dem Fördermodell „BETRIEBSANLAGEN-Rechtsvertretung“ – dazu stehen Ihnen zwei ausgewählte Anwälte zur Verfügung.

Einstellungen

Geltungsdauer:
2.1.2024 - 6.12.2024
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Gefördert werden kleine und mittlerer Unternehmen (KMU) mit Firmensitz in Oberösterreich. Voraussetzung bei der Förderauszahlung ist die aktive Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Oberösterreich.

Förderungszweck

Rechtliche Vertretung von KMU durch ausgewählte spezialisierte Anwaltskanzleien bei rechtlichen Problemstellungen im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren.

Förderungsgegenstand

  • Einstündige kostenlose Erstberatung mit Anwaltskanzlei gemäß Bezirksaufteilung.
  • Umfassende rechtliche Vertretung im Verfahren im Genehmigungsverfahren.

Art und Ausmaß der Förderung

  • Kostenlose Erstberatung – max. 1 Stunde
  • Umfassende rechtliche Vertretung im Genehmigungsverfahren: 50 % vom Pauschalbetrag von EUR 2.300,-- = EUR 1.150,-- Förderung

Achtung: Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung. Die Anwaltskanzleien sind verpflichtet, die von der WK vermittelten Mandanten nachweislich darüber zu informieren, wenn bestimmte Leistungen nicht mehr von den vereinbarten Pauschalbeträgen umfasst sind. In diesem Fall sind die Konditionen für den zusätzlichen Aufwand vom Unternehmen selbst mit der Kanzlei zu vereinbaren.

Die Fördermittel werden nach dem „First-Come-First-Served-Prinzip“ vergeben.

Ausschlussgrund

Wenn mit der Beratung gestartet wurde, bevor der Förderantrag gestellt wurde. Wenn es eine wirtschaftliche Verflechtung zwischen dem Beratungsunternehmen und den Förderantragsteller gibt.

Anmerkung

Die Förderung wird aus den Mitteln der WKO Oberösterreich finanziert. Rückfragen bitte an das Umweltservice der WKO Oberösterreich T 05-90909-3634 bzw. E umweltservice@wkooe.at

Einreichung

Die Einreichung erfolgt über das Förderportal der Wirtschaftskammer Oberösterreich foerderungen.wkooe.at

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.