Detailansicht leuchtender Glasfaserkabeln
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Tiroler Breitbandförderungsprogramm

Nutzbar für  betriebliche Breitbandanschlüssen

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.01.2014 bis 30.06.2024, Antrag bis 31.12.2023
Standort:
Tirol
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Fördernehmer:innen können Unternehmen mit Standort in Tirol sein, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind.

Förderungszweck

Vorrangiges Ziel der Fördermaßnahme ist die Schaffung gigabitfähiger Breitbandanschlüsse, wie zum Beispiel Glasfasernetze (LWL-Netze), in Tiroler Gemeinden.

Gigabitfähige Breitbandinfrastruktur ist nicht nur Triebfeder für neue Technologien, Innovation und technischen Fortschritt, sondern bildet darüber hinaus die Grundlage für den globalen Trend der Digitalisierung.

Für den Standort Tirol ist gigabitfähige Breitbandinfrastruktur ein richtungsweisender Faktor. 

Es ist daher ein Ziel des Landes Tirol, gewerblichen Unternehmen eine verstärkte Hilfestellung bei der Herstellung eines ultraschnellen, gigabitfähigen Breitbandanschlusses zu bieten.

Förderungsgegenstand

  • Im Rahmen dieser Förderaktion unterstützt das Land Tirol gewerbliche Unternehmen bei Investitionen in passive Breitbandinfrastrukturen.
  • Gefördert werden Glasfasertechnologien oder, wenn Glasfasertechnologien nicht zweckmäßig sein sollten, alternative Breitbandtechnologien (z.B. Richtfunk).
  • Gefördert wird der Bereich vom letzten Standort mit Glasfaser-Anbindung (z.B. Straßenverteiler) bis zum jeweiligen Betrieb mit Standort in Tirol. 
  • Die Investitionen müssen so durchgeführt werden, dass auch andere im näheren Umkreis befindliche Endkund:innen diese Breitbandinfrastruktur mitnutzen können.

Ausschlussgrund

Im Rahmen der Tiroler „Förderung von betrieblichen Breitbandanschlüssen“ können nur jene Projekte gefördert werden, für die die Förderung des Bundes „Breitband Austria 2020 Connect“ nicht in Anspruch genommen werden kann.

Art und Ausmaß der Förderung

  • Die Landesförderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt maximal
    50 Prozent der förderbaren Kosten (Förderbemessungsgrundlage).
  • Als Mindestbemessungsgrundlage gelten € 5.000, als Höchstbemessungsgrundlage € 50.000.  

Einreichung

Amt der Tiroler Landesregierung

Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft
Heiliggeiststr. 7
6020 Innsbruck 
T +43 512 508 2402
F +43 512 508 742421
wirtschaft.wissenschaft@tirol.gv.at

Richtlinientext als PDF

Tiroler Breitbandförderungsprogramm


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.