Schlüsselbund liegt auf einem Taschenrechner, während ein Tablet, eine Maus, eine Tastatur sowie eine Brille ebenso am Tisch liegen
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Stadt Graz: Coworking und Mietförderung 

Stärkung der regionalen Innovationskraft und Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit für Gründer

Einstellungen

Geltungsdauer:
31.12.2025
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Kleinst- und Kleinunternehmen lt. EU-Definition (weniger als 50 bzw. 10 Mitarbeiter) in Graz mit Gründung längstens 5 Jahre vor Einreichung des Förderungsansuchens.

Förderungszweck

Optimale Gestaltung der Rahmenbedingungen für Jungunternehmen in der Stadt und Minderung der Kosten in der Startphase.

Förderungsgegenstand

Nutzungspauschale bei Coworking bzw. die Nettomiete (exkl. Betriebskosten und Mieterhöhungen)

Ausschlussgrund

Gewerbliche Nutzungen von Räumlichkeiten im Rahmen einer Mietvereinbarung zu Wohnzecken (Büro in der eigenen Wohnung) ist von einer Förderung ausgeschlossen.

Art und Ausmaß der Förderung

Mietförderung:

Zuschuss iHv 50% der Nettomietkosten bzw. max. € 12,--/m2 ; max. € 5.000,-- p.a.

Coworking:

50% der Nutzungspauschale bzw. max. € 2.500,-- p.a.

Anmerkung

Geschäftsmodell muss mindestens eines der folgenden Attribute erfüllen:

a) klimafreundlich
b) innovativ/kreativ
c) gesellschaftlich nachhaltig

Einreichung

VOR Projektbeginn ausschließlich ONLINE bei der

Stadt Graz
Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung

8011 Graz, Stigergasse 2
T +43 316 872-4820

Richtlinientext als PDF

Richtlinie Coworking und Mietförderung - Stadtportal der Landeshauptstadt Graz


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.