Rendering eines Gehirns, das aus blau leuchtenden Punkten und Linien besteht, darunter blau leuchtende Kreise auf dunkelblauem Hintergrund
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Wien: Digitalisierung

Förderung für Investitionen in digitale Infrastruktur und Digitalisierungsmaßnahmen

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.01.2024 – 31.12.2026
Standort:
Wien
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber 

Kleine und mittlere Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens einem Jahr über eine Betriebsstätte in Wien verfügen.

Antragsberechtigte Unternehmen müssen ihre wertschöpfenden Tätigkeiten überwiegend in ihrer Wiener Betriebsstätte erbringen.

Förderungszweck 

Die Unterstützung der Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen soll erleichtert und damit der digitale Transformationsprozess am Standort Wien effizient vorangetrieben werden.

Dieses Förderprogramm folgt den generellen Zielsetzungen der Rahmenrichtlinie 24+ der Wirtschaftsagentur Wien zu monetären Wirtschaftsförderungen.

Zusätzlich werden mit diesem Förderprogramm folgende Fokusthemen der Rahmenrichtlinie adressiert:

  • Digitalisierung

Förderungsgegenstand

Förderbar sind Digitalisierungsprojekte, die auf einem nachvollziehbaren Digitalisierungsplan aufbauen. Insbesondere adressiert ist die Digitalisierung von Abläufen bzw. Wertschöpfungsprozessen in Unternehmensbereichen wie:

  • Einkauf,
  • Logistik,
  • Produktion,
  • Kund:innenverwaltung,
  • Zahlungsabwicklung,
  • Versand- und Retourenmanagement.

Einzelmaßnahmen können nicht gefördert werden.

Förderbare Kosten

  • Externe Dienstleistungen
    • Kosten für die Entwicklung und Implementierung digitaler Lösungen
    • Kosten für Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
    • Beratungskosten im Zuge der Umsetzung und Implementierung des Digitalisierungsprojekts
  • Materielle und immaterielle Investitionskosten
    • aktivierbare Investitionen in materielle Anlagewerte, die zur Realisierung des Digitalisierungsprojekts notwendig sind
    • Software und Lizenzen

Nicht förderbare Kosten

  • Anschaffung von Standard-Software und Hardware sowie Webshops als Einzelmaßnahme    
  • aktivierte Eigenleistung
  • Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs
  • Steuern, öffentliche Gebühren und Finanzierungskosten
  • Anschaffung von Grundstücken und Gebäuden
  • Rechnungen mit förderbaren Kosten unter € 200,-- netto

Ausschlussgrund 

  • Kein nachvollziehbarer Digitalisierungsplan
  • Keine Wiener Betriebsstätte seit mind. 1 einem Jahr

Art und Ausmaß der Förderung 

  • Maximale Förderquote: 50 % der anerkannten Projektkosten
  • Maximale Fördersumme: € 50.000,--

Anmerkung 

  • Der Förderantrag ist VOR Projektbeginn zu stellen.
  • Es kommt das Wettbewerbsprinzip zur Anwendung.
  • Mindestbemessungsgrundlage der anerkannten Projektkosten sind € 10.000,--.

Die maximale Projektlaufzeit beträgt 2 Jahre 

Einreichung

Onlineeinreichung

Wirtschaftsagentur Wien
Ein Fonds der Stadt Wien
Abteilung Förderungen
T +43 1 25200 - 402
foerderungen@wirtschaftsagentur.at

Richtlinientext als PDF

Wirtschaftsagentur Wien – Digitalisierung

Rahmenrichtlinie

Programmdokument


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.