Leuchtend gelbes Zeichen auf Autodach: Gelber länglicher Leuchtkörper mit schwarzen Elementen und Schriftzug Taxi spiegelt sich in Autodach, im Hintergrund verschwommen bunte Lichtreflektionen in der Dunkelheit
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Elektrische Taxis in Wien

Förderung von e-Besetztstunden von rein elektrisch betriebenen Taxis

Einstellungen

Geltungsdauer:
31.12.2024
Standort:
Wien
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Taxiunternehmen mit aktiver Gewerbeberechtigung, Sitz oder Niederlassung sowie Wertschöpfung in Wien

Förderungszweck

Die Stadt Wien möchte die sukzessive Umstellung des Taxiverkehrs auf elektrisch betriebene Fahrzeuge ohne lokale Emissionen mittels des gegenständlichen Förderprogramms unterstützen, da die Grundkosten der elektrisch betriebenen Fahrzeuge ohne lokale Emissionen noch diejenigen der Fahrzeuge mit konventionellen Antrieben übersteigen. Mit dem gegenständlichen Förderprogramm soll die Einführung von eTaxis im Wiener Wirtschaftsverkehr beschleunigt werden, um damit einen Beitrag zum Ziel eines „weitgehend CO2-freien Wirtschaftsverkehrs bis 2030“ zu leisten und den betrieblichen Mehraufwand, der durch die Umstellung entsteht, zum Teil abzufedern.

Förderungsgegenstand

Gegenstand der Förderung ist die Fahrleistung gemessen in e-Besetztstunden von rein elektrisch betriebenen Kraftfahrzeugen (Pkws) zur Nutzung der gewerbsmäßigen Beförderung von Personen im Sinne des Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, BGBl. Nr. 112/1996 idgF, i.e. eTaxis, im Wirtschaftsverkehr in Wien. Eine e-Besetztstunde ist eine Stunde in der der/die Taxifahrer:in zahlende Kund:innen befördert.

Gefördert werden neuzugelassene, rein elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge (taxative Aufzählung; kumulative Voraussetzung):

  • deren Energiewandler ausschließlich elektrische Aggregate sind,
  • die mit einer Taxilenkerberechtigung, das heißt einer Konzession für das mit PKW betriebene Mietwagen- und Taxigewerbe nach §§ 8f GewO, BGBl. Nr. 194/1994 idgF, iVm § 2 Abs 1 GelverkG, BGBl. Nr. 112/1996 idgF, in der Bundeshauptstadt Wien betrieben werden.

Der Kauf-, Miet- oder Leasingvertrag zum betroffenen Fahrzeug darf nicht vor dem 1.10.2022 abgeschlossen worden sein.

Ausschlussgrund

Das Unternehmen bzw. das Fahrzeug erfüllen die Bedingungen sowie Voraussetzungen der Richtlinie nicht (insbesondere Punkt 2; 3; 4; 5 inkl. Unterpunkte; 6 inkl. Unterpunkte; 7; 13).

Art und Ausmaß der Förderung

Die Förderhöhe beträgt 5,- EUR pro gefahrener e-Besetztstunde bis zu einer maximalen Fördersumme von 10.000,- EUR pro e-Fahrzeug. Die Abrechnung erfolgt in Teilschritten
(gemäß Punkt 8 inkl. Unterpunkte der Richtlinie).
Sofern kein Rückforderungsgrund laut Richtlinie eintritt, handelt es sich um einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss.

Pro Unternehmen können maximal 15 e-Fahrzeuge gefördert werden.

Anmerkung

Erforderliche Unterlagen

Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • vollständig und korrekt ausgefüllter Online-Förderantrag
  • amtlicher, nicht abgelaufener Lichtbildausweis des/der Antragstellers/Antragstellerin
  • Kauf-, Miet- oder Leasingvertrag
  • Zulassung (Verwendungsbestimmung 25) des betroffenen e-Fahrzeuges für den Taxibetrieb (sofern zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Zulassung noch nicht vorhanden ist, kann diese bis 30.9.2024 nachgereicht werden)

Ausschluss des Rechtsweges

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln.

Einreichung

Der Förderantrag ist ausschließlich über folgendes Online-Antragsformular zu stellen.

Einreich- und Abwicklungsstelle:
Wirtschaftskammer Wien
Förderservice
Straße der Wiener Wirtschaft 1, 1020 Wien

Richtlinientext als PDF

Richtlinie


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.