Personen mit Brillen blicken freudig auf einen Bildschirmmonitor in einem hellen, modernen Büro
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AMS Kärnten: EPU-Beihilfe für die Einstellung des 1. Mitarbeiters

Unterstützung bei der Anstellung der ersten Arbeitskraft

Einstellungen

Geltungsdauer:
31.12.2024
Standort:
Kärnten
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

EPU, seit mindestens 3 Monaten vollversichert

Förderungszweck

Unterstützung bei der Anstellung der ersten Arbeitskraft

Förderungsgegenstand

Lohnkosten der ersten Arbeitskraft

Ausschlussgrund

Dienstverhältnisse kürzer als 2 Monate; bestimmte Angehörige und Lehrlinge werden nicht gefördert

Art und Ausmaß der Förderung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 25 % des Bruttogehalts für maximal 12 Monate

Anmerkung

  • Die erste Arbeitskraft muss bestimmten Kriterien entsprechen.
  • Nicht nur Einzelunternehmen sind förderbar

Einreichung

Elektronisch im Wege des e-AMS Kontos oder bei der regional zuständigen AMS Geschäftsstelle

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.