Porträt einer an einem Tisch sitzenden Tisch. Vor ihr liegt ein Clipboard. Sie hält einen Kugelschreiber in der rechten Hand. Schräg links vor ihr steht ein aufgeklappter Laptop. Hinter ihr ist ein weißes Regal
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Land Vorarlberg: EPU-Förderung für die Einstellung der ersten Arbeitskraft, Land Vorarlberg

Einmalige Zuschüsse für die Lohnnebenkosten der ersten Mitarbeiterin oder des ersten Mitarbeiters

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis 31.12.2024
Standort:
Vorarlberg
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

  • Ein-Personen-Unternehmen, die
    • Ihren Unternehmenssitz in Vorarlberg haben
    • Seit mindestens drei Monaten hauptberuflich selbständig sind
    • Mitglied der Vorarlberger Wirtschaftskammer. 
    • Das Unternehmen darf dabei in den letzten 5 Jahren keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt haben.

Förderungszweck

Ziel der Förderung ist es, einen Anreiz zu schaffen, um eine erste Hürde für das Wachsen des Unternehmens, das in der Anstellung der ersten Arbeitskraft liegt, zu überwinden.

Förderungsgegenstand

Lohn- und Lohnnebenkosten der ersten Arbeitskraft

Ausschlussgrund

Von der Förderung ausgeschlossen sind Ehepartner bzw. Ehepartnerinnen, Lebensgefährten bzw. Lebensgefährtinnen, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder und Adoptiv- und Stiefkinder.

Nicht gefördert werden Sach- und Ausbildungskosten

Art und Ausmaß der Förderung

Einmalzuschuss in Höhe von:

  • bei Anstellung von Vollzeitbeschäftigten für
    • Jugendliche zwischen 18 und 24 Jahren: einmalig € 5.000
    • Personen ab 25 Jahre: einmalig € 3.000
    • Frauen über 45 Jahre und Männer über 50 Jahre: einmalig € 5.000 monatlich
  • bei Anstellung von Teilzeitbeschäftigten ab einem Beschäftigungsausmaß von 50 % bis zur Vollzeitbeschäftigung für
    • Jugendliche zwischen 18 und 24 Jahren: einmalig € 2.500
    • Personen ab 25 Jahre: einmalig € 1.500
    • Frauen über 45 Jahre und Männer über 50 Jahre: einmalig € 2.500

      Der Förderzeitraum beträgt 12 Monate.

Anmerkung

  • Das Beschäftigungsausmaß muss dabei mindestens 50 % betragen
  • Mindestanstelldauer: 12 Monat
  • Eine Förderung ist nicht möglich, wenn gleichzeitig mehrere Personen beschäftigt werden. Zwischen der Anstellung der 1. und der 2. Person muss mindestens ein Zeitraum von 3 Monaten liegen.
  • Die erste Arbeitskraft muss in Vorarlberg beschäftigt sein

Einreichung

  • innerhalb von sechs Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses
    • bei der Vorarlberger Landesregierung, Abtg. VIa, 6901 Bregenz
      Tel.: + 43 5574 511-26105
      Fax: + 43 5574 511-926195
      Internet: http://www.vorarlberg.at

Richtlinientext als PDF

Download Richtlinie und Antrag


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.