Auf einem aufgeklapptem Laptop mit schwarzem Bildschirm steht auf der Tastatur ein Einkaufswagen sowie verschieden farbige Einkaufstaschen im Miniaturformat
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Wien: Geschäftsbelebung

Förderprogramm zur Reduktion des Leerstandes in Erdgeschosszonen

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.01.2024 – 31.12.2026
Standort:
Wien
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber 

  • Kleine Unternehmen
  • Mittlere Unternehmen
  • Vereine

Förderungszweck 

  • Unternehmen und Vereinen sollen Anreize geboten werden Erdgeschoßzonen zu beziehen und diese zu attraktivieren.
  • Ergänzend zur Stärkung der Nahversorgung und zur Diversifizierung soll damit auch eine Aufwertung des öffentlichen Raumes erfolgen und nach dem Prinzip der Stadt der kurzen Wege zum Klimaschutz beigetragen werden.
  • Die adressierte Zielgruppe soll in leerstehenden, straßenseitig begehbaren Geschäftslokalen der Erdgeschoßzonen einer vorzugsweise an Endkonsument:innen gerichteten unternehmerischen Tätigkeit, idealerweise mit Nahversorgungscharakter nachgehen.

Dieses Förderprogramm folgt den generellen Zielsetzungen der Rahmenrichtlinie 24+ der Wirtschaftsagentur Wien zu monetären Wirtschaftsförderungen.

Zusätzlich werden mit diesem Förderprogramm folgende Fokusthemen der Rahmenrichtlinie adressiert:

  • Reaktivierung von Geschäftslokalen
  • Beschäftigung

Förderungsgegenstand

Förderbare Kosten

  • Bauliche Maßnahmen
    • Einbau von Türen, Fenster, Sanitär-Elektroinstallationen
  • Materielle Investitionskosten
    • Anschaffungen technischer Anlagen und Maschinen sowie anderer Anlagen, soweit sie einen Bestandteil der Räumlichkeiten darstellen. Charakteristisch dafür sind Investitionen die nicht leicht vom Gebäude getrennt werden können, wie z. B. Heizungs- und Lüftungsanlagen, Sanitäranlagen, Böden.

Gründungsbonus

Ein Gründungsbonus von € 5.000,-- wird an Unternehmer:innen vergeben, deren Gründung zum Tag der Antragstellung maximal ein Jahr zurückliegt.

Nicht förderbare Kosten

  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • aktivierte Eigenleistung
  • Kautionen und Ablösen
  • Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs
  • Steuern, öffentliche Gebühren und Finanzierungskosten
  • Anschaffung von Grundstücken und Gebäuden
  • Rechnungen mit förderbaren Kosten unter € 200,-- netto

Ausschlussgrund 

  • Kein Geschäftslokal in der Erdgeschosszone
  • Projekte ohne nachhaltige Planung
  • Leerstandsdauer unter 3 Monaten

Art und Ausmaß der Förderung 

  • Maximale Fördersumme: 50 % der anerkannten Projektkosten
  • Maximale Fördersumme: € 35.000,--

Anmerkung 

  • Der Förderantrag ist VOR Projektbeginn zu stellen.
  • Es kommt das Wettbewerbsprinzip zur Anwendung.
  • Mindestbemessungsgrundlage der anerkannten Projektkosten sind € 5.000,--.
  • Die maximale Projektlaufzeit beträgt 2 Jahre 

Einreichung

Onlineeinreichung

Wirtschaftsagentur Wien
Ein Fonds der Stadt Wien
Abteilung Förderungen
T +43 1 25200 - 402 
M foerderungen@wirtschaftsagentur.at

Richtlinientext als PDF

Wirtschaftsagentur Wien – Geschäftsbelebung

Rahmenrichtlinie

Programmdokument


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.