Person mit Brille und Bart blickt auf aufgeklapptes Notebook
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go-international: Bildungsscheck

Schulungen für das Personal von Auslandsniederlassungen – 50-prozentiger Kostenzuschuss

Einstellungen

Geltungsdauer:
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Unternehmen, die aktive Mitglieder der Wirtschaftskammern Österreichs oder der Kammern der ZiviltechnikerInnen sind, mit dem Ziel, Waren in das Zielland zu exportieren oder im Zielland Dienstleistungen zu erbringen bzw. Produktionsstätten zu betreiben

Förderungszweck

Gezielte Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter der eigenen Auslandsniederlassung(en) erhöhen deren Qualifikationsgrad und damit die Resilienz des österreichischen Unternehmens im In- und Ausland.

Dies stellt einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreichs dar.

Förderungsgegenstand

Externe Schulungskosten für das Personal in Auslandsniederlassung(en)

Ausschlussgrund

  • Die De-minimis-Grenze darf nicht überschritten sein
  • Substanzielle Wertschöpfung in Österreich muss gegeben sein: Importanteil von maximal 75% (Anteil von importierten Waren/Dienstleistungen in der Wertschöpfungskette) als Richtwert

Art und Ausmaß der Förderung

Gefördert werden 50% der nachgewiesenen, förderbaren Nettokosten. Maximaler Auszahlungsbetrag: € 7.500 pro Unternehmen

Einreichung

Die go-international Ansprechpersonen in den Wirtschaftskammern beraten umfassend zum Förderprogramm. Anschließend wird der Antrag über das Förderkonto gestellt.

Richtlinientext als PDF

Richtlinie


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.