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Weizenähren vor einem weißen Untergrund
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Steiermark: Förderaktion für Mitglieder des steirischen Landesgremiums des Agrarhandels

Aus- und Weiterbildungsförderung

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
Aus- und Weiterbildung für Unternehmer:innen

Förderungswerber

Die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens einem Jahr aktive Mitglieder des Landesgremiums sind

  • die keinen Grundumlagenrückstand aufweisen
  • die den Antrag erst nach Absolvierung des jeweiligen Kurses einreichen
  • die die vollständigen Unterlagen (Teilnahmebestätigung, Rechnungskopie, Zahlungsnachweis) übermitteln

Förderungszweck

Aus- und Weiterbildung der Mitglieder

Förderungsgegenstand

  • Vorbereitungskurs zur Konzessionsprüfung Güterbeförderungsgewerbe
  • C95 Berufskraftfahrerweiterbildung – Kompaktausbildung
  • Pflanzenschutzmittel-Sachkundenachweis (Erstausbildung / Weiterbildung)
  • Staplerführerscheinkurs

Art und Ausmaß der Förderung

Vorbereitungskurs zur Konzessionsprüfung Güterbeförderungsgewerbe

Für den Vorbereitungskurs zur Konzessionsprüfung im Güterbeförderungsgewerbe wird ein Förderbetrag von 500 Euro pro Teilnehmer gewährt.

Pro Unternehmen können maximal zwei Personen gefördert werden.

Zusätzlich ist zu beachten, dass für die Teilnahme an der Konzessionsprüfung bestimmte formale Schritte erforderlich sind. Die Anmeldung zur Prüfung muss spätestens sechs Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 12 – Wirtschaft und Tourismus, Referat Wirtschaft und Innovation, 8020 Graz, Nikolaiplatz 3, eingebracht werden.

Der Anmeldung sind alle notwendigen Unterlagen beizulegen, insbesondere allfällige Anträge auf Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 14 BZP-VO samt den dafür erforderlichen Unterlagen oder bereits ausgestellte Bescheinigungen, sowie Urkunden zum Nachweis von Vor- und Familienname.

Vor Absolvierung des fachlichen Vorbereitungskurses wird empfohlen, das Unternehmertraining zu besuchen. Die entsprechenden Kurstermine finden sich im WIFI-Kursbuch sowie auf der Website des WIFI Steiermark.

Eine Anrechnung kaufmännischer Befähigungen ist möglich, sofern bestimmte Qualifikationen vorliegen. Dazu zählen ein HAK-Abschluss, ein HTL-Abschluss, ein abgeschlossenes BWL-Studium oder ein Abschluss des Diplomstudiums Handelswissenschaft (Bachelor/Master). Treffen diese Voraussetzungen zu, entfällt ein Teil der schriftlichen Prüfung.

Dabei ist zu beachten, dass die Anrechnung von Zeugnissen und Diplomen – auch für einzelne Sachgebiete – vor der Prüfung bei der jeweils zuständigen Prüfungskommission des Amtes der Landesregierung beantragt werden muss.

Weitere umfassende Informationen zur Konzessionsprüfung können auf den folgenden Seiten abgerufen werden:

C95 Berufskraftfahrerweiterbildung – Kompaktausbildung

Das Landesgremium unterstützt die Absolvierung der C95-Berufskraftfahrerweiterbildung mit einem Zuschuss von 150 Euro pro Teilnehmer.

Pro Unternehmen können maximal zwei Personen gefördert werden.

Berufskraftfahrer:innen müssen nach der Weiterbildung den Nachweis bei der zuständigen Führerscheinbehörde erbringen. Die Behörde vermerkt dann die Weiterbildung im Führerschein – die damit für 5 Jahre gültig ist. Wird danach kein Nachweis erbracht, verliert der Lenker die Berechtigung im Personen- oder Güterbeförderungsgewerbe innerhalb der EU.

Pflanzenschutzmittel-Sachkundenachweis (Erstausbildung / Weiterbildung)

Für die Teilnahme am Pflanzenschutzmittel-Sachkundenachweis, sowohl im Bereich der Erstausbildung als auch in der Weiterbildung, wird ein Zuschuss in Höhe von fünfzig Prozent der Kurskosten gewährt, maximal jedoch 75 Euro pro Teilnehmer.

Es können bis zu vier Personen pro Betrieb gefördert werden.

Die Förderung gilt für Kurse, die im Jahr 2026 stattfinden.

Staplerführerscheinkurs

Für den Staplerführerscheinkurs wird eine Förderung in Höhe von fünfzig Prozent der Kurskosten, maximal jedoch 190 Euro pro Teilnehmer, vergeben.

Pro Mitgliedsbetrieb können bis zu zwei Personen eine Förderung erhalten.

Anmerkung 

Es werden nur förderfähige, vollständig positiv absolvierte Kurse berücksichtigt.

  • Auf alle Förderungen besteht kein Rechtsanspruch, sie werden jedoch bestmöglich rasch und unkompliziert abgewickelt.
  • Die Förderung erfolgt bis zur Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Mittel.

Sonderregelung für Neugründer:innen: Nach einem Jahr aktiver Mitgliedschaft kann sowohl für das laufende Jahr als auch zusätzlich für das vorangegangene Gründungsjahr eine Förderung beantragt werden.

Einreichung

Mittels ausgefüllten Formulars Förderantrag für Aktivitäten im Jahr 2026 inkl. erforderlicher Unterlagen an 

Wirtschaftskammer Steiermark
Steirisches Landesgremium des Agrarhandels
Telefon: +43 316 601 581
E-Mail: agrarhandel@wkstmk.at

Richtlinientext

Förderaktionen 2026 WKO Steiermark, Der Agrarhandel


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.