Begrünter Balkon einer Wohnung im letzten Stock eines Hauses
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Wien: Grätzelinitiative

Förderung zur Attraktivierung von Wiener Grätzeln durch Investitionszuschüsse für Unternehmen

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.01.2024 – 31.12.2025
Standort:
Wien
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

  • Kleine Unternehmen
  • Unternehmen in Gründung

Unternehmen müssen in einem (vorzugsweise straßenseitig) liegenden Geschäftslokal in einer Erdgeschosszone angesiedelt sein.

Förderungszweck

Maßnahmen zur Stärkung der Nahversorgungsfunktion und von Unternehmen in Erdgeschosszonen in definierten Wiener Projektgebieten.  

Dieses Förderprogramm folgt den generellen Zielsetzungen der Rahmenrichtlinie 24+ der Wirtschaftsagentur Wien zu monetären Wirtschaftsförderungen.

Zusätzlich werden mit diesem Förderprogramm folgende Fokusthemen der Rahmenrichtlinie adressiert

Klimaschutz/Umweltziele

Beschäftigung

Förderungsgegenstand

Förderfähig sind Projekte, die die Attraktivität des Angebotes oder des Unternehmens steigern, zur Attraktivität des Projektgebietes beitragen und eine wirtschaftliche Rechtfertigung aufweisen.

Beispielhafte Maßnahmen

  • Schaufenster- und Portalgestaltung
  • Verbesserung der Geschäftsausstattung,
  • Digitalisierungsvorhaben
  • Anlagen und Maschinen

Förderbare Kosten

  • Bauliche Maßnahmen
  • Materielle und immaterielle Investitionskosten (Anschaffungen technischer Anlagen und Maschinen sowie anderer Anlagen und Betriebs,- und Geschäftsausstattung)
  • Sach- und Materialkosten
  • Mietkosten
  • Externe Dienstleistungen

Nicht förderbare Kosten

  • aktivierte Eigenleistung
  • Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs
  • Steuern, öffentliche Gebühren und Finanzierungskosten
  • Anschaffung von Grundstücken und Gebäuden

Ausschlussgrund

  • Projekte ohne nachhaltige Planung
  • Unternehmen außerhalb definierter Geschäftsgebiete
  • Geschäftslokal befindet sich nicht in der Erdgeschoßzone

Art und Ausmaß der Förderung

  • Maximale Fördersumme: 50 % der anerkannten Projektkosten
  • Maximale Fördersumme: € 10.000,-- pro Jahr und Betriebsstätte.
    • Die Förderung von Mietkosten ist mit max. € 5.000,-- pro Betriebsstätte begrenzt.

Anmerkung

  • Der Förderantrag ist VOR Projektbeginn zu stellen.
  • Es kommt das first-come-first-serve Prinzip zur Anwendung.
  • Mindestbemessungsgrundlage der anerkannten Projektkosten sind € 500,--.
  • Die maximale Projektlaufzeit beträgt 1 Jahr.

Einreichung

Onlineeinreichung

Wirtschaftsagentur Wien
Ein Fonds der Stadt Wien
Abteilung Förderungen
T +43 1 25200 - 402 
M foerderungen@wirtschaftsagentur.at

Richtlinientext als PDF

Wirtschaftsagentur Wien – Grätzelinitiative

Rahmenrichtlinie

Programmdokument


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.