Helles, menschenleeres Krankenhauszimmer mit Krankenbett
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Wien: Healthcare

Förderwettbewerb für betriebliche Forschung- und Entwicklung im Life Scienes- und Medizintechnikbereich

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.04.2024 – 31.03.2025
Standort:
Wien
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber 

  • Kleine Unternehmen
  • Mittlere Unternehmen
  • Große Unternehmen
  • Unternehmen in Gründung

Antragssteller müssen eine Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Dienstleistungen, Prozesse oder Verfahren für den Gesundheitsbereich realisieren.

Förderungszweck 

Stärkung der Forschung und Entwicklung von Unternehmen im Life Sciences- und Medizintechnikbereich des Wiener F&E Sektors.

Dieses Förderprogramm folgt den generellen Zielsetzungen der Rahmenrichtlinie 24+ der Wirtschaftsagentur Wien zu monetären Wirtschaftsförderungen.

Zusätzlich werden mit diesem Förderprogramm folgende Fokusthemen der Rahmenrichtlinie adressiert:

  • Diversität

Förderungsgegenstand

Förderbar sind anwendungsorientierte Projekte, die lt. EU-Definition der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung zuordenbar sind und in einer Wiener Betriebsstätte realisiert werden.

Adressiert werden Vorhaben in den Bereichen Humangesundheit, Vorsorge/Prävention, Früherkennung, Diagnose, Behandlung/Therapie, Pflege, Lebensqualität, Rehabilitation und Nachsorge, die zu neuen Diagnose- und Therapiemethoden und/oder neuen Lösungen im Gesundheitswesen führen.

Förderbare Kosten

  • Materielle und Immaterielle Investitionskosten (Anlagen, Maschinen, Lizenzen)
  • Personalkosten
  • Bauliche Maßnahmen
  • Sach- und Materialkosten
  • Externe Dienstleistungen

Nicht förderbare Kosten

  • aktivierte Eigenleistung
  • Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs
  • Maschinenstunden
  • Marketing und Reisekosten
  • Steuern, öffentliche Gebühren und Finanzierungskosten
  • Anschaffung von Grundstücken und Gebäuden
  • Rechnungen mit förderbaren Kosten unter 200,-- netto

Gründungsbonus

Ein Gründungsbonus von € 5.000,-- wird an Unternehmer:innen vergeben, deren Gründung zum Tag der Antragstellung maximal ein Jahr zurückliegt.

Frauenbonus

Ein Frauenbonus von € 10.000,-- wird vergeben, wenn das Projekt nachweislich von einer dafür qualifizierten angestellten Mitarbeiterin oder einer dafür qualifizierten geschäftsführenden Gesellschafterin bzw. qualifizierten Inhaberin geleitet wird.

Ausschlussgrund 

  • F&E Leistungen werden nicht vom Förderwerber erbracht
  • Projekte ohne wirtschaftliche Umsetzungsstrategie
  • Projekte die nicht zu Produkt,- Dienstleistungs,- oder Verfahrensinnovationen führen

Art und Ausmaß der Förderung 

Maximale Förderquote:

25 – 80% der anerkannten Projektkosten unter Bezugnahme auf folgende Bewertungskriterien:

  • Projektcharakter („industrielle Forschung“, „experimentelle Entwicklung“ bzw. „Erlangung, Validierung oder Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten“
  • Unternehmensgröße
  • Realisierung der Forschungsprojekte in Kooperationen
  • Verbreitung der Ergebnisse von Forschungsprojekten

Für Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und Universitäten/Fachhochschulen kann die Förderintensität unter bestimmten Voraussetzungen um 15% Prozentpunkte bis zu einer Obergrenze von 80 % erhöht werden.

Maximale Fördersumme: € 600.000,--

Anmerkung 

  • Der Förderantrag ist VOR Projektbeginn zu stellen.
  • Es kommt das Wettbewerbsprinzip zur Anwendung.
  • Eine partnerschaftliche Antragstellung ist möglich.
  • Mindestbemessungsgrundlage der anerkannten Projektkosten sind € 50.000,--.
  • Auf geförderte Personalkosten wird ein Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 20 % vergeben.
  • Die maximale Projektlaufzeit beträgt 5 Jahre. 

Einreichung

Onlineeinreichung

Wirtschaftsagentur Wien
Ein Fonds der Stadt Wien
Abteilung Förderungen
T +43 1 25200
M foerderungen@wirtschaftsagentur.at

Richtlinientext als PDF

Wirtschaftsagentur Wien – Healthcare

Rahmenrichtlinie

Programmdokument


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.