Person mit weißem Schutzanzug, FFP-Maske und blauen Handschuhen trägt eine Virtual Reality Brille und steht dabei in einem Labor
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Niederösterreich: Impulsprogramm – Inno4KMU

Stärkung der Innovationskraft in Klein- und Mittelbetrieben

Einstellungen

Geltungsdauer:
31.12.2024
Standort:
Niederösterreich
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber 

Klein und Mittelbetriebe

Förderungszweck 

Stärkung der Innovationskraft in Klein- und Mittelbetrieben durch Entwicklungs- und Investitionsprojekte

Förderungsgegenstand

Innovationsprojekte

Durch die Förderung von Innovationsprojekten mit Projektkosten von mindestens € 20.000,-- wird die Eintrittsbarriere für kleine Unternehmen zu Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gesenkt. Auf diese Weise sollen Innovationsvorhaben in kleinen Unternehmen forciert werden.

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 40 % (maximal € 20.000,--) der förderbaren Kosten.

Förderbar sind vorhabensrelevante Kosten für Forscher, Techniker und sonstiges Personal, soweit diese für das Vorhaben tätig sind. Für gewerbliche Unternehmen kann im Förderungsvertrag ein pauschaler Stundensatz von € 30,-- festgelegt werden.

Investitionsförderung

Im Rahmen der Investitionsförderung „Innovation in Betrieben“ werden Investitionen in Anlagegüter mit einem Projektvolumen ab € 20 000,-- durch einen Zuschuss unterstützt. Die Investition dient der Umsetzung eines F&E-Vorhabens in die Produktion. Darunter sind vom Unternehmen selbst entwickelte Produkt- und Prozessinnovationen zu verstehen, die unmittelbar zu einer Erweiterung oder Änderung des Produktportfolios bzw. des Produktionsprozesses führen.

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 10 % (maximal € 50.000,--) der förderbaren Kosten.

Ausschlussgrund 

  • kein Mitglied der Wirtschaftskammer NÖ
  • mittlere und große Unternehmen
  • Kreditinstitute o Versicherungsunternehmen
  • Forschungseinrichtungen
  • Unternehmen, an denen der Bund mit mindestens 50 % des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist oder die der Bund allein oder gemeinsam mit anderen Gebietskörperschaften betreibt, sowie Unternehmen, die der Bund durch finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen tatsächlich beherrscht o Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß AGVO 1 Abs. 4 lit c) i. V. m. AGVO 2 Abs. 18 o Unternehmen in den Bereichen Fischerei und Aquakultur, Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse gemäß AGVO 1 Abs. 3 lit a) bis lit c) und DeM-VO 1 Abs. 1 lit a) bis lit c)
  • Gemeinnützige Organisationen

Art und Ausmaß der Förderung 

Zuschuss

Innovationsprojekte: 40% (max. € 20.000,--)

Investitionsprojekte: 10% (max. € 50.000,--)

Projektkosten bei beiden min. € 20.000,--

Einreichung 

jederzeit möglich

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie
Landhausplatz 1, Haus 14
3109 St. Pölten

T +43 2742 9005 16129 und 16113
M: post.wst3@noel.gv.at

Richtlinientext als PDF 

Richtlinie


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.