Industrie 4.0, Person arbeitet mit Roboterarm in einer Produktionsstätte
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Oberösterreich: Unternehmens-Innovationsförderung

Stärkung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von KMU’s 

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.01.2024-31.12.2026
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber 

Unternehmen, die Mitglieder der Sparte „Industrie“, der Sparte „Gewerbe und Handwerk“ oder der Sparte „Informations- und Consulting“ (Förderbar in dieser Sparte sind ausschließlich Mitglieder der Fachgruppe „Entsorgungs- und Ressourcenmanagement“ sowie der Fachgruppe „Druck“) bei der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind und deren Investitionsvorhaben den erwähnten Sparten/Fachgruppen zuzuordnen sind.

Förderungsgegenstand

Gegenstand der Förderung sind Investitionen in materielle Vermögenswerte (z.B. Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung und Maschinen) und in immaterielle Vermögenwerte, die in der Bilanz aktiviert werden.

Art und Ausmaß der Förderung 

Die Förderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen bzw. Zinsenzuschüssen gewährt. Es kann jedoch zu einer Rückforderung kommen, wenn auf Basis der geltenden Vorschriften (z.B. EU-Beihilfenrecht, Nationale Vorschriften, Richtlinien) für den Zuschuss ein Rückforderungstatbestand vorliegt.

Arten:

  • Landesförderung (Kooperationsförderung) zum aws erp-Kredit für den Sektor Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen für Investitionen im Inland (Antragsformular nach Punkt 5.2.3.)
  • Ausschließliche Landesförderung (Antragsformular nach Punkt 5.2.4.)

Einreichung 

Online (bitte nach unten zu den Formularen scrollen)

Richtlinientext als PDF 

Richtlinie


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.