Eine Collage aus drei Teilen, die übereinander gelegt sind: eine Weltkarte mit allen Kontinenten ohne Ländergrenzen, seitliche Aufnahme zwei sich schüttelnder Hände und Arme und ein Frachtschiff mit Containern sowie weiteren gestapelten Container
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Wien: Internationaler Markteintritt

Unterstützung für KMU zur Erschließung neuer, internationaler Märkte

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.01.2024 – 31.12.2026
Standort:
Wien
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber 

  • Kleine Unternehmen
  • Mittlere Unternehmen

Förderungszweck 

Mit diesem Förderprogramm sollen Wiener KMU bei ihren Internationalisierungsbestrebungen und den damit verbundenen Herausforderungen im Zuge neuer Markterschließungen unterstützt sowie die generelle Exportorientierung am Wirtschaftsstandort Wien nachhaltig gestärkt werden.

Dieses Förderprogramm folgt den generellen Zielsetzungen der Rahmenrichtlinie 24+ der Wirtschaftsagentur Wien zu monetären Wirtschaftsförderungen.

Zusätzlich werden mit diesem Förderprogramm folgende Fokusthemen der Rahmenrichtlinie adressiert:

  • Beschäftigung

Förderungsgegenstand

  • Förderbar sind Projekte, die den Aufbau von internationalen Geschäftsbeziehungen auf einem für das Unternehmen neuen ausländischen Markt im Fokus haben.
  • Die Absatzkapazitäten müssen Potenzial zu einer langfristigen Präsenz im anvisierten Markt aufweisen.
  • Alleinige Besuche von Messen ohne plausibler Internationalisierungsstrategie sind nicht förderbar.

Förderbare Kosten

  • Personalkosten
  • Reisekosten
  • Immaterielle Investitionskosten
  • Externe Dienstleistungen

Frauenbonus

Ein Frauenbonus von € 5.000,-- wird vergeben, wenn das Projekt nachweislich von einer dafür qualifizierten angestellten Mitarbeiterin oder einer dafür qualifizierten geschäftsführenden Gesellschafterin bzw. qualifizierten Inhaberin geleitet wird.

Ausschlussgrund 

Nicht förderbare Kosten

  • laufende Marketingkosten und Kosten für Onlinewerbung
  • aktivierte Eigenleistung
  • Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs
  • Steuern, öffentliche Gebühren und Finanzierungskosten
  • Anschaffung von Grundstücken und Gebäuden
  • Rechnungen mit förderbaren Kosten unter € 200,-- netto (ausgenommen Reisekosten)

Art und Ausmaß der Förderung 

  • Maximale Förderquote:
    • 50 % der anerkannten Projektkosten
  • Maximale Fördersumme: € 50.000,--

Anmerkung

  • Der Förderantrag ist VOR Projektbeginn zu stellen.
  • Es kommt das Wettbewerbsprinzip zur Anwendung.
  • Mindestbemessungsgrundlage der anerkannten Projektkosten sind € 20.000,--.
  • Auf geförderte Personalkosten wird ein Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 20 % vergeben.
  • Die maximale Projektlaufzeit beträgt 2 Jahre. 

Einreichung

Onlineeinreichung

Wirtschaftsagentur Wien
Ein Fonds der Stadt Wien
Abteilung Förderungen
T +43 1 25200 - 402 
foerderungen@wirtschaftsagentur.at

Richtlinientext als PDF

Wirtschaftsagentur Wien – Internationaler Markteintritt

Rahmenrichtlinie

Programmdokument 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.