Auf einem Blatt Papier ist eine Tabelle mit Statistikkurven abgedruckt. Auf dem Blatt Papier stehen Euro-Münzen
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Tirol: Investitionsförderung für Unternehmen im produzierenden Bereich

Investitionsvolumen ab 700.000 Euro

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.01.2023 bis 30.06.2028, Antrag bis 31.12.2027
Standort:
Tirol
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

  • Antragsberechtigt sind Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen (KMU) mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach Gewerbeordnung sind.
  • Große Unternehmen laut obiger Definition können nur im Rahmen der De-minimis Verordnung oder in nationalen Regionalförderungsgebieten nach Artikel 14 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gefördert werden.

Förderungszweck

Ziel dieser Förderung ist die Stärkung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Tirol.

Förderwürdig sind Investitionen, die eine wesentliche Verbesserung der Betriebsstruktur und/oder eine Verbesserung des Angebotes im Bereich der kleinstrukturierten Tiroler Wirtschaft zum Ziel haben.

Förderungsgegenstand

Im Rahmen dieser Förderung sind Investitionen mit besonderer technologischer und regionalwirtschaftlicher Bedeutung, die eine Verbesserung der regionalen Betriebsstruktur, der regionalen Arbeitsmarktlage und/oder eine Steigung der Innovationsfähigkeit zum Ziel haben, förderwürdig. Dieser Schwerpunkt bezieht sich auf Unternehmen des produzierenden Sektors. Insbesondere können nachstehend angeführte Vorhaben unterstützt werden:

  1. Betriebsansiedelungen
  2. Produkt- und Verfahrensinnovationen (z.B. Umsetzung von F&E-Ergebnissen in Produktion)
  3. Einführung neuer innovativer Technologien
  4. Technologieorientierte Betriebserweiterungen

Ausschlussgrund

  • Alle Sparten außer Beherbergungsbetriebe und Gastronomie
  • Investitionen unter € 700.000,--

Art und Ausmaß der Förderung

Basisförderung:

  • Die Förderung wird als Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 5 % der förderbaren Kosten. Die Summe der förderbaren Kosten muss mind. 700.000 Euro betragen, max. 5 Mio. Euro begrenzt.

Regionalbonus (Osttirol):

  • Im nationalen Regionalförderungsgebiet kann ein Bonus von bis zu 2,5 % gewährt werden.

Nachhaltigkeitsbonus:

Zusätzlich zur Investitionsförderung kann ein Bonus von 5.000 Euro beantragt werden, wenn die antragstellenden Unternehmen oder ihre Produkte oder Dienstleistungen im laufenden Kalenderjahr oder in den letzten beiden zurückliegenden Kalenderjahren eine anerkannte Auszeichnung, Preis, Zertifizierung und dergleichen im Umwelt-, Nachhaltigkeits- und Energiebereich erhalten haben (z.B. TRIGOS-Preis, Bio-Zertifizierung eines anerkannten Prüfinstitutes, österreichisches Umweltzeichen, EU Ecolabel etc.). Das Zertifikat muss spätestens bei Rechnungslegung nachgewiesen werden. Der Nachhaltigkeitsbonus kann pro Unternehmen nur einmalig in Anspruch genommen werden.

Anmerkung

Weitere Details, Antragsformular, Ansprechpartner beim Amt der Tiroler Landesregierung etc. finden Sie auf der Übersichtsseite des Landes.

Einreichung

Einreichung vor Beginn des Förderprojektes bei:

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
Sachgebiet Wirtschaftsförderung
6020 Innsbruck, Heiliggeiststr. 7
T +43 512 508 3202
F +43 512 508 743235
E wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at

Richtlinientext als PDF

Tiroler Investitionsförderung


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.