Detailansicht eines Taschenrechners, Euro-Banknoten, Stiftspitze und Unterlagen mit Zahlentabellen
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ÖHT-Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft

OeHT-Haftungs-Richtlinie

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis 30.6.2028, Haftungsansuchen können bis 31.12.2027 eingebracht werden
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Garantie oder Haftung
Thema:
Betriebsanlagen
Gründung
Innovation
Liquidität
Sanierung

Förderungswerber

Kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, inkl. Kooperationen, touristische Infrastrukturen und Errichter

Förderungszweck

Angesichts der vielfältigen Herausforderungen des Tourismus soll der Weg zu einer nachhaltigen Tourismusdestination unterstützt werden.

Förderungsgegenstand

  • Qualitätsverbesserung
  • Betriebsgrößenoptimierung
  • Betriebliche Neuausrichtung
  • Errichtung und Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen
  • Errichtung und Verbesserung von Mitarbeiterunterkünften
  • Neubauten (mit Einschränkungen)
  • Umwelt, Sicherheit und Barrierefreiheit
  • Neugründung oder Übernahme von Unternehmen
  • ERP-Kredite bis 1 Mio. Euro

Ausschlussgrund

Nicht förderbar sind u.a.

  • Vorhaben in Einkaufszentren
  • Keine dauerhafte touristische Nutzung beabsichtigt
  • Vorhaben von Franchisebetrieben
  • Vorhaben mit deutlicher Reduktion der Dienstleistungsqualität für den Gast

Art und Ausmaß der Förderung

Haftungen ab 100.000 Euro bis max. 4 Mio. Euro. Keine Untergrenze bei Neugründungen und Übernahmen, sowie bei ERP-Krediten.
Laufzeit max. 20 Jahre.

Anmerkung

Die Förderrichtlinien enthalten einige Einschränkungen und Bedingungen, u.a.

Beherbergungsbetriebe: mindestens Drei-Stern-Qualifizierung, Betriebsgrößenoptimierung muss mit deutlicher qualitativen Angebotsverbesserung einhergehen und mit Maßnahme einer Optimierung des Energie- und Ressourcenverbrauchs verbunden sein.

Gastronomiebetriebe mit suboptimaler Betriebsgröße oder geringer Qualität der Dienstleistung werden nicht gefördert 

Entgelte für die Haftung: einmalige Bearbeitungsgebühr, jährliche Gestionierungsgebühr, jährliche Haftungsprovision. 

OeHT kann Promessen ausstellen.

Einreichung

Erfolgt über die Hausbank bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank OeHT.

Richtlinientext als PDF

Richtlinien im OeHT-Downloadcenter; OeHT-Infos


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.