Person mit blonden langen Haaren und floraler Bluse steht bei einem Empfang und blickt auf einen Bildschirm eines Laptops, im Hintergrund ist ein moderner Empfangsraum
© Christian Vorhofer | WKO

Niederösterreich: regionale Schwerpunkte – Investitionsförderung für Qualität im Tourismus

Investitionen in innovative Anlagegüter im Wert von über 1 Mio. Euro

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Niederösterreich
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Antragsberechtigt

  • sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie
  • große Unternehmen, die eine neue wirtschaftliche Tätigkeit in einem Regionalfördergebiet begründen.

Förderungszweck

Der Förderungszweck ist neben

  • einer positiven Entwicklung der Kapazitäten im Bereich der Beherbergung und Gastronomie,
  • auch vorteilhafte Auswirkungen hinsichtlich einer Erweiterung und/oder Verbesserung des qualitativ hochwertigen touristischen Angebots sowie
  • Nachhaltigkeit und Innovation.

Förderungsgegenstand

Im Rahmen dieser Förderaktion „Investitionsförderung Qualität Tourismus“ werden Investitionen in Anlagegüter über einem Vorhabensvolumen von mindestens € 1 Mio. von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, durch einen Zuschuss unterstützt.

Dabei muss das Vorhaben entsprechende Qualitätskriterien erfüllen. Förderbar sind Kosten einer Investition in materielle und immaterielle Vermögenswerte.

Ausschlussgrund

Nicht gefördert werden z.B.:

  • Rechnungen, die nicht auf die FörderungswerberInnen lauten,
  • Skonti und Rabatte,
  • Kosten für den Erwerb von Grundstücken,
  • Gebühren und Abgaben,
  • Vertragserrichtungskosten, Finanzierungskosten,
  • Patentkosten,
  • Kosten für den Erwerb von beweglichen Aktiva, die nicht ausschließlich am Investitionsstandort (Betriebsstätte) zum Einsatz kommen,
  •  Eigenleistungen (Personalkosten)

Art und Ausmaß der Förderung

Die Förderung wird abhängig von der Erfüllung der Qualitätskriterien als Zuschuss in Höhe von maximal 5 % der förderbaren Kosten bei einer Investitionssumme ab 1. Mio. Euro vergeben.

Ein ÖKO-Bonus wird in Höhe von zusätzlichen 5 % vergeben, wenn neben den sonstigen Qualitätskriterien das Projekt, die Revitalisierung einer ehemals stillgelegten Betriebsstätte ohne zusätzliche Flächenversiegelung zum Inhalt hat.

Anmerkung

Das Vorhaben hat definierte Qualitätskriterien in den Bereichen

  • Arbeitsplatzentwicklung
  • Kapazitätsentwicklung
  • Qualitätsverbesserungen/Angebotserweiterung/neue Zielgruppen
  • Nachhaltigkeit des Vorhabens/des Unternehmens
  • Innovation im Betrieb

zu erfüllen.

Der schriftliche Förderantrag ist, bevor mit den Arbeiten für das Vorhaben oder die Tätigkeit (Bestellungen, Auftragserteilungen) begonnen wird, zu stellen.

Kontakt zur Förderstelle (Land NÖ):

Jutta Angerler
T +43  2742 9005 16105
M jutta.angerler@noel.gv.at
(Bezirke: Bruck/L., Baden, Gänserndorf, Korneuburg, Mödling, Mistelbach, Neunkirchen, Wiener Neustadt)

Gerhard Kellner
T +43 2742 9005 16130
gerhard.kellner@noel.gv.at
(Bezirke: Amstetten, Lilienfeld, Melk, St.Pölten, Scheibbs)

Christian Steinkogler
T +43  2742  9005 16140
M christian.steinkogler@noel.gv.at
(Bezirke: Gmünd, Hollabrunn, Horn, Krems, Tulln, Waidhofen/Th., Zwettl) 

Einreichung

Der Antrag ist online über das Wirtschaftsförderungsportal des Landes NÖ zu stellen: Wirtschaftsförderungs-Portal NÖ − Land Niederösterreich (noe.gv.at)

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.