Lächelnde Person an blauer Säule lehnend, im Hintergrund weitere Personen in Büroräumlichkeit
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Förderung von Jungunternehmern im Tourismus

OeHT-Jungunternehmer-Richtlinie

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis 30.6.2028, Förderansuchen können bis 31.12.2027 eingebracht werden
Standort:
Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Natürliche und juristische Personen, sowie sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts, die ein Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft selbständig zu betreiben oder zu übernehmen beabsichtigen oder ein solches Unternehmen max. drei Jahre vor Einbringung des Förderansuchens gegründet oder übernommen haben. Der/die Jungunternehmer/-in darf während der letzten drei Jahre nicht in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft wirtschaftlich selbständig gewesen sein.

Förderungszweck

Angesichts der vielfältigen Herausforderungen des Tourismus soll der Weg zu einer nachhaltigen Tourismusdestination unterstützt werden.

Förderungsgegenstand

Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter, auch Architekten- und Beratungshonorare, soweit diese Anschaffungsnebenkosten sind. Weiters förderbar sind die Gründerkaution bei Übernahme im Pachtwege und der Kaufpreis beim Erwerb eines Unternehmens der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (außer anteilige Kosten des Grunderwerbs).

Ausschlussgrund

Nicht förderbar sind u.a.

  • Maßnahmen, mit deren Durchführung vor Einbringung des Förderansuchens begonnen wurde.
  • Vorhaben in Einkaufszentren
  • Keine dauerhafte touristische Nutzung beabsichtigt
  • Vorhaben von Franchisebetrieben
  • Investitionen in Anlagen, die fossile Energieträger nutzen

Art und Ausmaß der Förderung

Gefördert werden Vorhaben mit förderbaren Kosten von 50.000 Euro bis 500.000 Euro mit einem Zuschuss von 7,5 % für kleine Unternehmen bzw. 5 % für mittlere Unternehmen. Die Förderung wird nur gewährt, wenn auch das Bundesland das Vorhaben mit einer Förderung verstärkt.

Einreichung

Erfolgt bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank OeHT.

Richtlinientext als PDF

Richtlinien im OeHT-Downloadcenter; OeHT-Infos


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.