Die linke Hand einer Person hält eine Glühbirne. Um die Glühbirne sind verschiedene, weiße Icons zum Thema Erfindungen angebracht, zum Beispiel Diagramme, Zahnräder, Raketen, Geldzeichen
© BillionPhotos.com | stock.adobe.com

Wien: Kreativwirtschaft Markteintritt

Förderung für Vermarktungs- und Vertriebsstrategien bestehender Unternehmen der Kreativwirtschaft 

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.01.2024 – 31.12.2026
Standort:
Wien
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber 

Bestehende Unternehmen aller Größen der Wiener Kreativwirtschaft.
Als Kreativwirtschaft sind die folgenden Bereiche definiert:

  • Architektur
  • Design
  • Filmwirtschaft
  • Kunstmarkt
  • Mode
  • Multimedia und Games
  • Musikwirtschaft und Verlagswesen.

Förderungszweck 

Diese Förderung unterstützt Kreativunternehmen bei der Einführung von Wiener Produkten und Dienstleistungen auf neuen Märkten. Zusätzlich sollen die vorhandenen Strukturen des Wiener Kreativwirtschaftssektors gestärkt und damit dessen Wettbewerbsfähigkeit erhöht werden.

Dieses Förderprogramm folgt den generellen Zielsetzungen der Rahmenrichtlinie 24+ der Wirtschaftsagentur Wien zu monetären Wirtschaftsförderungen.

Zusätzlich werden mit diesem Förderprogramm folgende Fokusthemen der Rahmenrichtlinie adressiert:

  • Klimaschutz/Umweltziele
  • Diversität

Förderungsgegenstand

Gefördert werden Kreativunternehmen beim erstmaligen Markteintritt, bei der Erschließung von neuen Märkten oder Zielgruppen sowie beim Aufbau von neuen Vertriebswegen.

Antragsvoraussetzung ist eine umfassende Markterschließungs- und/oder Vertriebsstrategie.

Förderbare Kosten

  • Personalkosten
  • Externe Dienstleistungen
  • Materielle und Immaterielle Investitionskosten
  • Sach- und Materialkosten
  • Reisekosten

Nicht förderbare Kosten

  • Kosten für künstlerische Produktionen (Theater-, Film und Musikproduktionen)
  • Kosten für die Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse
  • Kosten für die Produktion von Handelswaren bzw. Serienproduktion
  • Werbeschaltungen
  • aktivierte Eigenleistung
  • Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs
  • Steuern, öffentliche Gebühren und Finanzierungskosten
  • Anschaffung von Grundstücken und Gebäuden
  • Rechnungen mit förderbaren Kosten unter € 200,-- netto

Frauenbonus

Ein Frauenbonus von € 5.000,-- wird vergeben, wenn das Projekt nachweislich von einer dafür qualifizierten angestellten Mitarbeiterin oder einer dafür qualifizierten geschäftsführenden Gesellschafterin bzw. qualifizierten Inhaberin geleitet wird.

Ausschlussgrund 

  • Kein plausibles Gesamtkonzept
  • Keine eindeutige Abgrenzung von bereits realisierten Expansionsprojekten 

Art und Ausmaß der Förderung 

  • Maximale Förderquote: 50 % der anerkannten Projektkosten
  • Maximale Fördersumme: € 50.000,--

Anmerkung 

  • Der Förderantrag ist VOR Projektbeginn zu stellen.
  • Es kommt das Wettbewerbsprinzip zur Anwendung.
  • Mindestbemessungsgrundlage der anerkannten Projektkosten sind € 5.000,--.
  • Eine partnerschaftliche Antragstellung ist möglich.
  • Die maximale Projektlaufzeit beträgt 2 Jahre. 

Einreichung

Onlineeinreichung

Wirtschaftsagentur Wien
Ein Fonds der Stadt Wien
Abteilung Förderungen
T +43 1 25200 - 402 
M foerderungen@wirtschaftsagentur.at

Richtlinientext als PDF

Wirtschaftsagentur Wien – Kreativwirtschaft Markteintritt

Richtlinie

Programmdokument


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.