Transparente Lärmschutzwand in Sonnenlicht, durch die LKWs auf Autobahn verschwommen erkennbar sind
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Oberösterreich: Lärmschutzförderung

Lärmberater:innen erstellen Fachgutachten – ausschließlich für aktive Mitglieder Wirtschaftskammer

Einstellungen

Geltungsdauer:
2.1.2024 - 6.12.2024
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Gründer:

  • Mit Firmensitz in Oberösterreich
  • Voraussetzung bei der Förderauszahlung: Aktive Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer OÖ

Förderungszweck

Im Zuge der Betriebsanlagengenehmigung wird unter gewissen Voraussetzungen die Erstellung eines Lärmprojekts verlangt. Ebenso kann die Behörde anordnen, dass Unternehmen Maßnahmen zur Vermeidung von Lärmbelästigungen in der Nachbarschaft setzen müssen.

Lärmberater erstellen dazu die entsprechenden Unterlagen. 

Förderungsgegenstand

Es werden ausschließlich Beratungsleistungen mit folgenden Inhalten gefördert:

  • Erfassung und Bewertung der Ausgangssituation (Umgebungslärm und/oder Betriebslärm)
  • Vorschläge zur Senkung der Lärmbelastung durch den Betrieb
  • Erstellung eines Lärmprojekts für eine Betriebsanlagengenehmigung

Art und Ausmaß der Förderung

Es werden 75 % des Beratungshonorars (netto) jedoch max. 750 Euro durch die WKOÖ in Form eines Zuschusses gefördert.

Achtung: Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung.

Ausschlussgrund

Wenn mit der Beratung gestartet wurde, bevor der Förderantrag gestellt wurde. Wenn es eine wirtschaftliche Verflechtung zwischen dem Beratungsunternehmen und den Förderantragsteller gibt. 

Anmerkung

Die Förderung wird aus den Mitteln der WKO Oberösterreich finanziert. Rückfragen bitte an das Umweltservice der WKO Oberösterreich T 05-90909-3634 bzw. E umweltservice@wkooe.at

Einreichung

Die Einreichung erfolgt über das Förderportal der Wirtschaftskammer Oberösterreich foerderungen.wkooe.at

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.