Lächelnde Person in Arbeitsschürze und Gummihandschuhen neigt sich über offene Kühltheke und sortiert Produkte in Plastikverpackungen ein
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Vorarlberg fördert Lebensmittel-Nahversorgung

Zuschuss für Lebensmitteleinzelhändler

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis 31.12.2024
Standort:
Vorarlberg
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

  • Lebensmitteleinzelhändler (Vollsortimenter) mit einem Jahresumsatz bis zu Euro 2,5 Mio. und einer Verkaufsfläche von max. 400 m².

Förderungszweck

Nachhaltige Sicherung der Nahversorgung der Bevölkerung.

Förderungsgegenstand

  • Investitionen von Lebensmittelhandelsbetrieben
  • Betriebskostenzuschüsse, sofern es sich um Betriebe handelt, in denen kein weiterer Vollsortiment führender Lebensmittelbetrieb besteht.
  • Zustelldienste, die für Gemeinden mit gefährdeter Lebensmittel-Nahversorgung regelmäßig (mindestens zweimal pro Woche) geleistet werden.

Ausschlussgrund

  • Investitionen in Grundstücke
  • Kauf von Fahrzeuge

Art und Ausmaß der Förderung

  • Investitionszuschüsse: 30 % für Investitionen bis € 250.000
  • Für Betriebskostenzuschüsse: jährlich € 27.500
  • Für Zustelldienste: 40 % der Kosten (je nach Umfang und Wegstrecke)

Einreichung

  • Vor Investitionsbeginn
  • Vorarlberger Landesregierung, Abtg. VIa, 6901 Bregenz
    Tel.: + 43 5574 511-26105
    Fax: + 43 5574 511-926195
    Internet:http://www.vorarlberg.at

Richtlinientext als PDF

Richtlinie und Antrag des Landes


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.