Eine Person steht mit ihrem befülltem Einkaufswagen vor einem Regal, worin verpackte Lebensmittel sind. Sie stützt sich am Einkaufswagen ab und hält ein Telefon mit der rechten Hand an ihr rechtes Ohr
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Steiermark: Förderaktion des Landesgremiums des Lebensmittelhandels

Neueinrichtung oder Erweiterung von Website und/oder Webshop

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Aktive Mitgliedsbetriebe des Landesgremiums des Lebensmittelhandels

Förderungszweck

Unterstützung bei Errichtung, Erweiterung bzw. Optimierung einer bestehenden Website und/oder eines Webshops

Förderungsgegenstand

externe Kosten

Ausschlussgrund

Nicht gefördert werden:

  • Gesamtinvestitionen welche weniger als € 500,-- netto betragen
  • regelmäßig wiederkehrenden Lizenzen oder Gebühren sowie Hardware

Art und Ausmaß der Förderung

Es werden 1/3 der Kosten jedoch max. € 350,-- pro Mitglied und Jahr vom Landesgremium übernommen.

Anmerkung

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung einen Grundumlagenrückstand aufweisen.

Einreichung

Mittels Antragsformulars und vollständiger Unterlagen NACH Durchführung der Maßnahme bis spätestens 31.12.2024 bei der Wirtschaftskammer Steiermark

Landesgremium des Lebensmittelhandels
Fr. Anna Gogg
T +43 316 601 581
lebensmittelhandel@wkstmk.at 

Richtlinientext als PDF

Richtlinie


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.