Buntes Feuerwerk über dem Rathaus von Wien
© EKH-Pictures | stock.adobe.com

Lebensqualität Wien

Fördercall zur Entwicklung sozialer Innovationen, Produkte oder Geschäftsmodelle für einen positiven gesellschaftlichen Wandel

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.01.2024 – 31.12.2026
Standort:
Wien
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber 

  • Kleine Unternehmen
  • Mittlere Unternehmen
  • Unternehmen in Gründung
  • Als Projektpartner: Vereine und Rechtsträger:innen aus dem Wiener Sozial-, Forschungs- und Bildungsbereich lt. Rahmenrichtlinie Punkt 2.

Förderungszweck 

Unterstützung von Projekten, die explizit ein soziales bzw. gesellschaftlich relevantes Problem aufgreifen und mittels neuer Ideen und Lösungsvorschläge dieses zu beheben bzw. zu mildern versuchen. Die Lösungsansätze müssen einen Beitrag zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDG) leisten.

Als Ergebnis muss ein klarer Mehrwert für die Nutzenden bzw. betroffenen Gruppen geschaffen werden.

Dieses Förderprogramm folgt den generellen Zielsetzungen der Rahmenrichtlinie 24+ der Wirtschaftsagentur Wien zu monetären Wirtschaftsförderungen.

Zusätzlich werden mit diesem Förderprogramm folgende Fokusthemen der Rahmenrichtlinie adressiert:

  • Klimaschutz
  • Umweltziele
  • Diversität

Förderungsgegenstand

Gefördert werden Projekte, die einen neuen Weg bzw. Lösungsansatz aufzeigen, um ein relevantes gesellschaftliches Problem zu bewältigen bzw. zu verringern.

Förderbare Kosten

  • Materielle und immaterielle Investitionskosten (Anlagen, Maschinen, Lizenzen)
  • Personalkosten
  • Bauliche Maßnahmen
  • Sach- und Materialkosten
  • Externe Dienstleistungen

Nicht förderbare Kosten

  • aktivierte Eigenleistung
  • Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs
  • Steuern, öffentliche Gebühren und Finanzierungskosten
  • Anschaffung von Grundstücken und Gebäuden
  • Rechnungen mit förderbaren Kosten unter € 200,-- netto

Gründungsbonus

Ein Gründungsbonus von € 5.000,-- wird an Unternehmer:innen vergeben, deren Gründung zum Tag der Antragstellung maximal ein Jahr zurückliegt.

Frauenbonus

Ein Frauenbonus von € 5.000,-- wird vergeben, wenn das Projekt nachweislich von einer dafür qualifizierten angestellten Mitarbeiterin oder einer dafür qualifizierten geschäftsführenden Gesellschafterin bzw. qualifizierten Inhaberin geleitet wird.

Ausschlussgrund 

  • Keine Einbindung der betroffenen gesellschaftlichen Gruppen
  • Nicht schlüssig dargestellter Mehrwert des Vorhabens

Art und Ausmaß der Förderung 

  • Maximale Förderquote: 50% der anerkannten Projektkosten
  • Maximale Fördersumme: € 150.000,--

Anmerkung 

  • Der Förderantrag ist VOR Projektbeginn zu stellen.
  • Es kommt das Wettbewerbsprinzip zur Anwendung.
  • Eine partnerschaftliche Antragstellung ist möglich.
  • Mindestbemessungsgrundlage der anerkannten Projektkosten sind € 20.000,--.
  • Auf geförderte Personalkosten wird ein Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 20 % vergeben.
  • Die maximale Projektlaufzeit beträgt 2 Jahre. 

Einreichung

Onlineeinreichung

Wirtschaftsagentur Wien
Ein Fonds der Stadt Wien
Abteilung Förderungen
T +43 1 25200
M foerderungen@wirtschaftsagentur.at

Richtlinientext als PDF

Wirtschaftsagentur Wien – Lebensqualität

Rahmenrichtlinie

Programmdokument


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.