Detailsansicht leerer Glasflaschen in unterschiedlichen Farben auf weißem Hintergrund
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Förderung von Leergutrücknahmesystemen

Zuschuss für Neuerrichtung und Adaptierung von Leergutrücknahmeautomaten

Einstellungen

Geltungsdauer:
Eine Antragsstellung ist ab 4.4.2022 bis 30.9.2024 bzw. bis zur Ausschöpfung des verfügbaren Förderungsbudgets möglich. 
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Einreichen können Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels.

Förderungszweck

Die Förderung dient zur Intensivierung der Kreislaufwirtschaft in Österreich und ist Teil der Umsetzung des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplanes 2020-2026 (ÖARP). Dabei spielt die Etablierung von leistungsfähigen Leergutrücknahmesystemen eine wesentliche Rolle.

Förderungsgegenstand

Gefördert wird die Errichtung von Leergutrücknahmeautomaten und die Adaptierung bestehender Automaten. Insbesondere sollen multifunktionale Automaten gefördert werden, die sowohl Mehrweg- als auch Einweggebinde zurücknehmen können.

Art und Ausmaß der Förderung

Insgesamt stehen für diese Förderung und für die Förderung von Mehrwegsystemen 110 Mio. Euro zur Verfügung, wobei eine Aufteilung 80:30 angepeilt wird. Darüber hinaus wird auf Ausgewogenheit in Bezug auf die Unternehmensgröße geachtet.

Für kleine Unternehmen werden 20 Millionen Euro vom Förderbudget reserviert, solange die Erreichung der Ziele und Meilensteine des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans nicht gefährdet ist.

Anmerkung

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, erfolgen. 

Einreichung

per Online-Formular 

Richtlinientext als PDF

Infoblatt 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.