Person mit Ohrenschutz und Schutzbrillen hält Holzbalken auf Hobelbank, im Hintergrund verschwommen Holzbretter an Wand lehnend
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WAFF Wien: Förderung für Unternehmen, welche erstmalig Lehrlinge aufnehmen

Neuaufnahme von Lehrlingen mit Wohnort Wien durch Betriebe, die erstmals Lehrlinge ausbilden oder seit mindestens fünf Jahren keine Lehrlinge mehr ausgebildet haben

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.01.2023 - 31.12.2024
Standort:
Wien
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Wiener Ausbildungsbetriebe gemäß § 2 Berufsausbildungsgesetz (BAG) mit Sitz oder Betriebsstätte in Wien

  • die erstmals Lehrlinge in Wien ausbilden
  • Lehrbetriebe, die seit mindestens fünf Jahren keine Lehrlinge in Wien mehr ausgebildet haben

Förderungszweck

Erleichteter Einstieg in die Lehrausbildung.

Förderungsgegenstand

Neuaufnahme von Lehrlingen mit Wohnort Wien durch Betriebe, die erstmals Lehrlinge ausbilden bzw. die seit mindestens fünf Jahren keine Lehrlinge mehr ausgebildet haben.
Unabhängig vom Lehrjahr ist eine Anstellung mehrerer Lehrlinge pro Betrieb möglich.

Ausschlussgrund

  • Nicht antragsberechtigt sind:
    Gebietskörperschaften, Ausbildungsbetriebe des Bundes, politische Parteien sowie selbstständige Ausbildungseinrichtungen gemäß § 29, 30 und 30 b BAG.

Art und Ausmaß der Förderung

Übernahme der Kosten für das Lehrlingseinkommen durch den waff
für das erste Jahr der Lehrzeit im Betrieb unter Anrechnung der Basisförderung des Bundes
(kollektivvertragliches Bruttolehrlingseinkommen zuzüglich 20 % Lohnnebenkostenpauschale).

Hinweis: Die Basisförderung des Bundes sieht für das erste Lehrjahr eine Kostenübernahme von drei Monaten, für das zweite Lehrjahr von zwei Monaten, für das dritte und vierte Lehrjahr von jeweils einem Monat vor.

Anmerkung

  • Die Antragsunterlagen sind spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ende der Probezeit an den waff zu übermitteln.
  • Diese Förderung schließt die Inanspruchnahme des Wiener Lehrausbildungsbonus aus.
  • Selbsterklärung des Unternehmens, dass für das betreffende Lehrverhältnis KEINE AMS-Förderung gemäß der Richtlinie für Beihilfen zur Förderung von Ausbildungsverhältnissen nach den Berufsausbildungsgesetzen in Anspruch genommen wurde.

Einreichung

Fördergeber:
waff
Wiener Arbeitnehmer:innen Förderungsfonds
Lassallestraße 1
1020 Wien
T +43 1 21748 213 | E ausbildungsbetriebe.neu@waff.at

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Antragsformular


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.