Auf einem aufgeklapptem Laptop mit schwarzem Bildschirm steht auf der Tastatur ein Einkaufswagen sowie verschieden farbige Einkaufstaschen im Miniaturformat
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Steiermark: Förderung von regionalen Messen, Gewerbe- und Leistungsschauen

Unterstützung von digitalen oder realen Produktpräsentationen

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen lt. EU-Definition sowie deren Zusammenschlüsse (ARGE), Vereine, Gemeinden.

NUR Organisatoren, nicht die einzelnen Aussteller.

Förderungszweck

Bieten von digitaler und realer Verkaufsplattform sowie Präsentation der Unternehmen, ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, der Produkte und Dienstleistungen sowie Vermittlung der Bedeutung der Wertschöpfung in den Regionen

Förderungsgegenstand

  • Marketingkosten wie z. B. Druckkosten, Broschüren, Mailings, Online-Werbung, Inserate, etc.
  • Transportkosten für Technik und Bühnenaufbau bzw. Ausstellungsmaterial
  • Kosten für Standaufbau
  • Kosten für Sicherheitsfachkräfte nach dem Veranstaltungsgesetz
  • Honorare für Messe-, Veranstaltungsmoderationen
  • Sonstige Kosten und Gebühren

Art und Ausmaß der Förderung

  • bis € 25.000 Projektkosten: max. 25% Zuschuss bzw. max. € 2.500,--
  • über € 25.000 Projektkosten: max. 25% Zuschuss bzw. max. € 10.000,--

Max. zwei Ansuchen pro Unternehmen und Kalenderjahr möglich.

Einreichung

VOR Projektbeginn online oder postalisch

Förderungsansuchen für regionale Messen, Gewerbe- und Leistungsschauen

Land Steiermark
Abteilung 12 – Referat Wirtschaft und Innovation
Nikolaiplatz 3, 8010 Graz
Ansprechpartner in der Wirtschaftskammer

Richtlinientext als PDF 

Förderungsaktion für regionale Messen, Gewerbe- und Leistungsschauen 2023-2024


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.