Person mit Anzug, Schutzmaske und Brille sowie blauen Schutzhandschuhen hält einen Prozessor in Händen
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Microelectronic2Market – von der Labor-Idee bis zur industriellen Umsetzung

Förderung für Entwicklung und Kommerzialisierung von Halbleiterprodukten

Einstellungen

Geltungsdauer:
laufend
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Für die Förderfähigkeit maßgeblich ist ausschließlich die thematische Zuordnung des Projekts zur Halbleiterbranche inklusive verwandter Bereiche.

Somit soll das gesamte Wertschöpfungsnetzwerk qualifiziert unterstützt werden und jungen Unternehmen, KMU aber auch größeren Betrieben die erfolgreiche Entwicklung und Kommerzialisierung von Halbleiterprodukten erleichtert werden.

Förderungszweck

Die Halbleiterindustrie mit ihren verbundenen Branchen hat eine hohe Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Österreich bzw. die EU.

Globale Abhängigkeiten der Halbleiter-Wertschöpfungskette können jedoch zu Knappheit von Halbleiter in unterschiedlichen Sektoren führen. Im Vordergrund des Förderangebots stehen neuen innovative Produkte, Prozesse, Dienstleistungen und in Folge auch Geschäftsmodelle, welche neue Trends setzten und wesentlich zum Ausbau des Halbleiter-Wertschöpfungsnetzwerks in der EU beitragen.

Förderungsgegenstand

Unternehmensprojekte der Experimentellen Entwicklung, welche plausibel in eine Strategie zur Erhaltung bzw. Erlangung der Technologieführerschaft (im relevanten Geschäftsfeld) eingebettet sind, eine hohe Relevanz für das Halbleiter-Wertschöpfungsnetzwerk aufweisen und einen Ausbau der Produktion bzw. Dienstleistungen in Österreich bzw. der EU bewirken können.

Ausschlussgrund

Projekte, mit denen vor Einbringung des Förderungsansuchens begonnen wurde bzw. Kosten, die vor Einbringung des Förderungsansuchens angefallen sind. Ebenso nicht förderfähig sind Projekte, die keinen klaren Bezug zur Halbleiterbranche inklusive verwandter Bereiche aufweisen.

Art und Ausmaß der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gem. den folgenden Artikeln der AGVO, wobei die maximalen Beihilfeintensitäten sowie förderbaren Kosten darin festgelegt werden:

  • Art. 14 AGVO (Regionalbeihilfen)
  • Art. 17 bis 20 AGVO (Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU))Art. 25 bis 30 AGVO (Beihilfen für Forschung und Entwicklung und Innovation (darunter auch Innovationsbeihilfen für KMU)); bei FFG Experimentelle Entwicklung bzw. gem. De-Minimis mit einer maximalen Zuschusshöhe von 200.000 EUR. Die tatsächliche Beihilfeintensität ergibt sich aus einem internen Bewertungsschema und kann pro Projektantrag bis zu 1 Mio. EUR betragen, wodurch maximal Projektvolumen bis 4 Mio. abgedeckt werden können. Eine ergänzende Förderung (aws erp-Kredite, Garantien) ist bis zur maximalen Beihilfenintensität möglich.

Anmerkung

Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Kontaktpersonen der FFG bzw. aws:

Stella Mitsche, MSc
T +43 1 501 75 – 693
s.mitsche@aws.at

DI Dr. Horst Schlick
T +43 5 7755 1309
Horst.schlick@ffg.at

Einreichung

Die Einreichung erfolgt online im eCall der FFG bzw. aws.

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.