Pflanzenkeimling der aus Erde ragt umgeben von weißen Symbolen in Kreisen wie Windrad, im Kreis verlaufende Pfeile, Stromstecker, Haus, Pflanze und Tropfen
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Wien: Nahversorgung Energie

Stärkung und Sicherung der Nahversorgungsfunktionen mit Fokus auf ökologisch-nachhaltiges Wirtschaften

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.01.2024 – 31.12.2026
Standort:
Wien
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

  • Kleinstunternehmen mit Nahversorgungsfunktion
    • (weniger als 10 Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz bis € 2 Millionen)
    • mit einem Geschäftslokal in einer Erdgeschoßzone mit Kund:innenverkehr.
  • Unternehmen in Gründung

Förderungszweck

Stärkung der für eine lebenswerte Stadt notwendigen Nahversorgungsfunktion sowie Anreize zur Umsetzung von ökonomisch und ökologisch nachhaltigen Investitionen.

Dieses Förderprogramm folgt den generellen Zielsetzungen der Rahmenrichtlinie 24+ der Wirtschaftsagentur Wien zu monetären Wirtschaftsförderungen.

Zusätzlich werden mit diesem Förderprogramm folgende Fokusthemen der Rahmenrichtlinie adressiert:

  • Klimaschutz
  • Umweltziele
  • Ökologisch nachhaltige Investitionen
  • Beschäftigung

Förderungsgegenstand

  • Energiesparende Maßnahmen (Förderquote 50 %):
    • Bauliche Maßnahmen
    • Anschaffung von Geräten, Anlagen, Ausrüstung
    • Externe Beratungsmaßnahmen zur Durchführung von energiesparenden Investitionsmaßnahmen und die Entwicklung energieeffizienter Nachhaltigkeitskonzepte.
  • Andere Maßnahmen (Förderquote 25%):
    • Umbauaktivitäten
    • Anschaffung von Geräten, Maschinen, Geschäftseinrichtung
    • Marktauftritt des Unternehmens
    • Aus- und Fortbildung von Mitarbeiter:innen und Inhaber:innen
  • Betriebsübernahmekosten:
    • Gefördert wird die Übernahme von Unternehmen sowie deren Weiterführung in derselben Branche am Standort Wien. Anerkannt werden Investitionsablösen bis zu einer maximalen Höhe von € 50.000,--.

Gründungsbonus

Ein Gründungsbonus von € 5.000,-- wird an Unternehmer:innen vergeben, deren Gründung zum Tag der Antragstellung maximal ein Jahr zurückliegt.

Nicht förderbare Kosten

  • aktivierte Eigenleistung
  • Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs
  • Steuern, öffentliche Gebühren und Finanzierungskosten
  • Anschaffung von Grundstücken und Gebäuden
  • Rechnungen mit förderbaren Kosten unter € 200,-- netto

Ausschlussgrund

  • Unternehmen ohne Nahversorgungsfuntion
  • Betriebsstätte befindet sich nicht in einer Erdgeschosszone

Art und Ausmaß der Förderung

  • Maximale Förderquote:
    • 50 % für energiesparende Maßnahmen
    • 25 % für andere Maßnahmen
  • Maximale Fördersumme: 
    • € 25.000,-- pro Unternehmen und Jahr

Anmerkung

  • Der Förderantrag ist VOR Projektbeginn zu stellen.
  • Die Vergabe erfolgt nach dem first-come-first-serve Prinzip.
  • Mindestbemessungsgrundlage der anerkannten Projektkosten sind € 3.000,--.
  • Die maximale Projektlaufzeit beträgt 2 Jahre 

Einreichung

Onlineeinreichung

Wirtschaftsagentur Wien
Ein Fonds der Stadt Wien
Abteilung Förderungen
T +43 1 25200 
M foerderungen@wirtschaftsagentur.at

Richtlinientext als PDF

Wirtschaftsagentur Wien – Nahversorgung Energie

Rahmenrichtlinie

Programmdokument


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.