Lächelnde Person in Arbeitsschürze und Gummihandschuhen neigt sich über offene Kühltheke und sortiert Produkte in Plastikverpackungen ein
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Wien: Nahversorgung

Unterstützung für die Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren in Nahversorgungs- und Gewerbeunternehmen

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.01.2024 – 31.12.2026
Standort:
Wien
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

  • Nahversorgungs- und Handwerksunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiter:innen und maximalem Jahresumsatz von € 10 Mio., die sich überwiegend an Endkund:innen richten und Nahversorgungscharakter mit Kundin:nnenfrequenz aufweisen.
  • Gründer:innen, die eine Eröffnung einer dauerhaften Betriebsstätte in Wien planen, müssen die Gründung in Wien spätestens 6 Monate nach Förderzusage nachweisen.
  • Förderwerber:innen müssen einer der nachstehenden Kategorien der Wirtschaftskammer Wien angehören:
    • Fachgruppe und Sparte „Gewerbe und Handwerk“ oder „Handel“ oder der
    • Fachgruppe 601A bzw. 601B (Gastronomie und Kaffeehäuser), der Sparte „Tourismus und Freizeitwirtschaft“ oder dem
    • Berufszweig Buch-und Medienhandel der Fachgruppe 708 (Buch- und Medienwirtschaft),
    • der Sparte „Information und Consulting“ 

Förderungszweck

Stärkung der Dynamik und Wettbewerbsfähigkeit sowie Erhaltung der Vielfalt des Nahversorgungssektors und des Gewerbes in Wien.
Im Sinne des Klimaschutzes liegt der Fokus auch auf der Energieeffizienz der geplanten Maßnahmen.

Dieses Förderprogramm folgt den generellen Zielsetzungen der Rahmenrichtlinie 24+ der Wirtschaftsagentur Wien zu monetären Wirtschaftsförderungen.

Zusätzlich werden mit diesem Förderprogramm folgende Fokusthemen der Rahmenrichtlinie adressiert:

  • Klimaschutz
  • Umweltziele
  • Ökologisch nachhaltige Investitionen
  • Beschäftigung

Förderungsgegenstand

Förderbar sind Projekte in einer Wiener Betriebsstätte, mit Fokus auf innovative, energieeffiziente Investitionen in Maschinen und Anlagen bzw. Dienstleistungen oder in Schulung und externer Beratung.
Investitionen sind dann förderbar, wenn sie dem Aspekt der Klimaneutralität folgen und dazu geeignet sind:

  • neue Produkte herzustellen oder anzubieten
  • neue Technologien einzuführen bzw. neue Produktionsverfahren zu etablieren
  • zur Effizienzsteigerung beizutragen
  • die Fertigungsüberleitung bzw. das Upscaling von Prototypen etc. zu ermöglichen.

Förderbare Kosten

  • Personalkosten
  • Bauliche Maßnahmen
  • Sach- und Materialkosten
  • Materielle und Immaterielle Investitionskosten: Anlagen, Maschinen, Geschäftsausstattung, Lizenzen
  • Externe Dienstleistungen: Beratungs-, Schulungs,- und Marketingkosten

Nicht förderbare Kosten

  • aktivierte Eigenleistung
  • Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs
  • Steuern, öffentliche Gebühren und Finanzierungskosten
  • Anschaffung von Grundstücken und Gebäuden
  • Rechnungen mit förderbaren Kosten unter € 200,-- netto

Gründungsbonus

Ein Gründungsbonus von € 5.000,-- wird an Unternehmer:innen vergeben, deren Gründung zum Tag der Antragstellung maximal ein Jahr zurückliegt.

Frauenbonus

Ein Frauenbonus von € 5.000,-- wird vergeben, wenn das Projekt nachweislich von einer dafür qualifizierten angestellten Mitarbeiterin oder einer dafür qualifizierten geschäftsführenden Gesellschafterin bzw. qualifizierten Inhaberin geleitet wird.

Ausschlussgrund

  • Unternehmen ohne Nahversorgungscharakter
  • Projekte, die den laufenden Geschäftsbetrieb betreffen
  • Kein Unternehmen der definierten Branchen

Art und Ausmaß der Förderung

  • Maximale Förderquote: 50 % der anerkannten Projektkosten
  • Maximale Fördersumme: € 75.000,-- 

Anmerkung

  • Der Förderantrag ist VOR Projektbeginn zu stellen.
  • Es kommt das Wettbewerbsprinzip zur Anwendung.
  • Mindestbemessungsgrundlage der anerkannten Projektkosten sind € 20.000,--.
  • Auf geförderte Personalkosten wird ein Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 20 % vergeben.
  • Die maximale Projektlaufzeit beträgt 2 Jahre. 

Einreichung

Onlineeinreichung

Wirtschaftsagentur Wien
Ein Fonds der Stadt Wien
Abteilung Förderungen
T +43 1 25200
M foerderungen@wirtschaftsagentur.at

Richtlinientext als PDF

Wirtschaftsagentur Wien – Nahversorgung

Rahmenrichtlinie

Programmdokument


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.