Stadt Linz fördert Neugründungen und Standortwechsel von Kleinst- und kleinen Unternehmen

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

  • Neugründung, Neuansiedlung und Standortwechsel von Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen im Stadtgebiet Linz.
    • Kleinstunternehmen sind Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten im Vollzeitäquivalent, deren Jahresumsatz/Jahresbilanz € 2 Millionen nicht überschreitet.
    • Kleine Unternehmen sind Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten im Vollzeitäquivalent, deren Jahresumsatz/Jahresbilanz € 10 Millionen nicht übersteigt.

Förderungszweck

  • Ansiedlung von neuen Betrieben (Schaffung von Arbeitsplätzen) sowie
  • Förderung von Betriebsneugründungen (Belebung der Wirtschaft).

Förderungsgegenstand

  • Bau- und Adaptierungsinvestitionen sowie
  • Erstinvestitionen für Büro- und Geschäftsausstattung

Art und Ausmaß der Förderung

  • Fördersatz: Bei Kleinstunternehmen bis zu 15 % der Netto-Investitionssumme
  • Bei kleinen Unternehmen bis zu 10 % der Netto-Investitionssumme Investition: Bei Netto-Investitionen von min. € 3.000,- und max. € 150.000,- 

Anmerkung

Voraussetzung für eine Förderung ist eine aufrechte Gewerbeberechtigung.

Die Förderungen von anderen Gebietskörperschaften sind gemäß Förderhierarchie vorher zu beantragen.

Einreichung

Stadt Linz

Richtlinientext als PDF

Schwerpunktprogramm Linz fördert Neugründung und Standortwechsel


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.